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18.10.08 / Jetzt wird es richtig teuer / Die Bundesregierung will mit einem Eilgesetz die Banken endlich stabilisieren

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-08 vom 18. Oktober 2008

Jetzt wird es richtig teuer
Die Bundesregierung will mit einem Eilgesetz die Banken endlich stabilisieren

Der Krisengipfel der EU hat dem Weltfinanzsystem eine Atempause verschafft, an den Börsen hat ein Kursfeuerwerk eingesetzt.  Deutschland bekommt per Eilgesetz einen „Finanzmarkstabilisierungsfonds“, auf den Steuerzahler kommen schwere Lasten zu.

Mit fast ätzenden Bemerkungen an die Adresse der Verursacher der Bankenkrise haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ihr 480-Milliarden-Gesetz zur Rettung notleidender Banken präsentiert. Es sei interessant zu sehen, daß eine Branche, die Transparenz und Regeln immer abgelehnt habe, nun auf den Staat angewiesen sei, stichelte die Bundeskanzlerin. Jetzt müßten sich die Banken „auf unsere Bedingungen einlassen“. Jedenfalls sei eine „kritische Analyse“ der geschehenen „Exzesse“ notwendig. Steinbrück drohte den Bankern gar mit einer regelrechten Hungerkur: Nicht mehr als lumpige 500000 Euro sollen die Vorstände derjenigen Institute künftig verdienen, an denen sich der Bund beteiligt, indem er ihnen faule Kredite abkauft.

Viel mehr als verbale Spitzen bleiben den verantwortlichen Politikern allerdings kaum. Gerade die überstürzte Verabschiedung eines Notgesetzes, das mit einem Gesamtvolumen von 480 Milliarden Euro die Finanzmärkte vor dem Kollaps retten soll, hat eindrucksvoll die Macht der Banken demonstriert. Sie konnten selbst im Zustand der Schwäche ein Gesetz durchsetzen, das die mehrtägige Haushaltsdebatte vom September im Rückblick wie ein Sandkastenspiel erscheinen läßt. Der Bundeshaushalt hat ein Volumen von rund 288 Milliarden, von denen der Großteil indessen durch langfristige Verpflichtungen – etwa im Personalbereich – festgelegt ist. Nur über wenige Milliarden können die Parlamentarier effektiv entscheiden.

Nun wird in dieser Woche ein Gesetz mit fast dem doppelten Volumen hart am Rand des verfassungsrechtlich Zulässigen in wenigen Tagen durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht. Heikel ist nicht zuletzt die Beteiligung der Länder mit 35 Prozent an den verbleibenden Defiziten des Stabilisierungsfonds, zumal sie schon überproportional für die gebeutelten Landesbanken zahlen. Neben der Garantie von 400 Milliarden gilt außerdem vor allem der Betrag von 80 Milliarden als problematisch, mit dem ausgeblutete Banken „rekapitalisiert“ werden sollen. Auch bei sehr durchdachtem Regelwerk und rigider Anwendung der Bestimmungen ist kaum zu gewährleisten, daß die enormen Mittel wirklich dorthin fließen, wo sie volkswirtschaftlich am besten angelegt sind.

Zwar versichert die Bundeskanzlerin tapfer, der Bund werde im Gegenzug „selbstverständlich an den Erträgen der Finanzinsitute auch teilhaben“. Die Gretchenfrage, wann mit solchen Erträgen wieder zu rechnen ist und welche Anteile dann auf den Bund und welche auf andere Anspruchsberechtigte entfällt, wird derzeit kaum weiter diskutiert.  K.B.


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