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25.10.08 / Offene Fragen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-08 vom 25. Oktober 2008

Offene Fragen
von Manuel Ruoff

Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) befindet sich zwischen Bundestag und Bundesrat. Die erste Kammer des Parlaments hat das Gesetz bereits angenommen, die zweite soll es noch tun. Das Gesetz sieht einerseits ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom ersten bis dritten Lebensjahr vor, andererseits eine monatliche Zahlung für Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder nicht in staatlichen Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können. Während aber das sogenannte Betreuungsgeld noch Zukunftsmusik ist, wird in den Ausbau der Kindertagesstätten (Kitas) schon kräftig investiert – und zwar mit Steuermitteln.

Dabei bleibt die Frage offen, warum Familien mit nur einem Einkommen sich an Kitaplätzen für Doppelverdiener mit Nachwuchs beteiligen sollen. Damit diese über doppelt so viele Einkommen wie sie verfügen? Damit sich beide Elternteile den Luxus der Selbstverwirklichung leisten können? Oder damit durch die Erhöhung des Arbeitskräftepotentials die Löhne unter Druck geraten?

In der DDR, wo es darum ging, die Arbeitskraft von Männern wie Frauen maximal auszubeuten, oder in skandinavischen Staaten, in denen Voll- oder gar Überbeschäftigung herrscht, mag eine staatliche Kitaversorgung vielleicht sinnvoll erscheinen, aber in der Bundesrepublik mit ihrer immer noch hohen Arbeitslosigkeit?

Da wäre es eher angebracht, die Arbeitgeberseite beispielsweise über Betriebskindergärten bei der Kinderbetreuung von Doppelverdienern in die Pflicht zu nehmen. Schließlich ist sie es ja, die von der höheren Erwerbsbeteiligung und dem damit verbundenen Druck auf die Löhne profitiert.


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