23.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
22.11.08 / Seoul suchte neue Partner / Vor 125 Jahren begannen die deutsch-koreanischen Beziehungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 47-08 vom 22. November 2008

Seoul suchte neue Partner
Vor 125 Jahren begannen die deutsch-koreanischen Beziehungen

Im Jahre 1876 zwang Japan Korea unter Androhung militärischer Gewalt, seine bisherige Politik der Abschottung zu beenden und mit dem Land der aufgehenden Sonne einen Freundschaftsvertrag zu schließen. Um nicht im Zeitalter des Imperialismus in die Abhängigkeit Japans oder der sich nicht weniger imperialistisch gebärdenden benachbarten Großmacht Rußland zu geraten, suchte vor allem der König Koreas, Kojong, die Nähe zu anderen Großmächten. Am 30. Mai 1882 nahmen als erste westliche Großmacht die Vereinigten Staaten von Amerika offizielle Beziehungen mit Korea auf. Wenige Tage später folgte Großbritannien.

Das Deutsche Reich wollte den USA nicht nachstehen, und so erhielt der deutsche Gesandte in Peking Max von Brandt Weisung, sich auch um einen Vertrag mit Korea zu bemühen. Brandt reiste per Schiff nach Korea, und bereits am 30. Juni 1882 wurde ein deutsch-koreanischer Vertrag unterzeichnet, der weitgehend dem koreanisch-US-amerikanischen entsprach. Doch ebenso wie London war Berlin mit seinem Vertrag mit Seoul unzufrieden. Deutsche wie Engländer wünschten eine stärkere Öffnung des asiatischen Königreiches. Und so wurden beide Verträge nachverhandelt.

Deutsche und Briten gingen dabei gemeinsam vor, wobei der Gesandte in Yokohama Eduard Zappe die deutsche und der Gesandte in Peking Harry S. Parkes die britische Seite vertrat. Die Koreaner gaben nach. Wie die Briten konnten auch die Deutschen für sich die Meistbegünstigungsklausel und niedrige koreanische Einfuhrzölle von durchschnittlich siebeneinhalb Prozent durchsetzen. Am 26. November 1883 unterzeichneten Eduard Zappe und Min Yong Mok vom koreanischen Außenministerium einen Handels-, Freundschafts- und Schiffahrtsvertrag zwischen ihren Staaten.

Mit diesem Vertrag erkannten sich nicht nur das das König- und das Kaiserreich gegenseitig als Völkerrechtssubjekte an, sondern vereinbarten auch die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen. Der Vertrag gilt damit als Ausgangspunkt der deutsch-koreanischen Beziehungen. Die Koreaner verpflichteten sich, ihre Städte Seoul und Yanghwajin sowie ihre Häfen Inchon, Wonsan und Pusan für den deutschen Handel zu öffnen und Angehörigen des Deutschen Reiches an diesen Plätzen und deren Umgebung die Niederlassung zu erlauben. Zudem wurde den Deutschen in Korea das Privileg gewährt, daß sie und ihr Eigentum ausschließlich der Gerichtsbarkeit ihres Heimatlandes unterstellt waren.

Am 18. November 1884 wurden in Koreas Hauptstadt die Ratifikationsurkunden ausgetauscht, womit der Vertrag in Kraft trat. Der Überbringer der deutschen Ratifikationsurkunde, ein Kapitän zur See, wurde Deutschlands erster Generalkonsul in Korea. Und Korea entschied sich für einen Kaufmann aus Deutschlands Tor zur Welt Hamburg als seinen ersten Konsul im Deutschen Reich.   M. R.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren