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03.01.09 / Die Beschwerde / »Bundesinnenminister soll Dienstaufsicht wahrnehmen«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-09 vom 03. Januar 2009

Die Beschwerde
»Bundesinnenminister soll Dienstaufsicht wahrnehmen«

Der 37jährige Religionslehrer Andreas Späth aus Ansbach ist als Vorsitzender der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern e.V. (KSBB) einer der profiliertesten Vertreter der evangelikalen Bewegung in Deutschland. In der „Affäre Krüger“ hat er Dienstaufsichtsbeschwerde bei Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erhoben.

„In der von Herrn Präsident Krüger empfohlenen Zeitschrift finden sich im Artikel ,Die evangelikalen Missionare‘ Sätze, die einen Verstoß gegen §§ 130, Absatz 1 mit 3 und 185 mit 187 Strafgesetzbuch nahelegen“ – also Volksverhetzung, Beleidigung und Verleumdung –, begründet Späth seine Beschwerde. Er führt mehrere Formulierungen an, die auch in dem Beitrag oben wiedergegeben werden, sowie weitere Bespiele, wie die Formulierung, „... die zum Teil verfassungsfeindlichen Ziele [der Evangelikalen] werden da fast nebenbei vermittelt“.

Späth erinnert daran, daß die Bundeszentrale laut eigenem Leitbild „die Entwicklung eines auf Demokratie, Toleranz und Pluralismus gründenden politischen Bewußtseins fördern“ wolle. „Dieses Ziel“, so Späth, „wird durch Artikel, die zum Haß gegen Minderheiten aufstacheln und deren Verfassungstreue in Frage stellen, konterkarriert. Die Krawalle gegen Teilnehmer des Christival zeigen, welches Gewaltpotential auf Seiten eines sich durch eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit von Evangelikalen legitimierten Mobs aufbauen kann. Wie sollen Evangelikale nach diesem Artikel an ihren Schulen noch offen – als Christen erkennbar – auftreten?“

Späth zitiert weiter aus dem Leitbild der Bundeszentrale: „Unsere Grundsätze sind Überparteilichkeit und wissenschaftliche Ausgewogenheit. Unsere Bildungsaufgabe erfüllen wir in eigener gesellschaftspolitischer, pädagogischer und publizistischer Verantwortung.“ Eben dieser Verantwortung sei „Herr Präsident Krüger mit seinem Unwerturteil über evangelikale Christen und mit der Verbreitung einer Zeitschrift mit verleumderischen Inhalten nicht gerecht geworden.“ Außerdem habe sich Krüger bei der Frage, inwieweit und von wem das Magazin „Q-rage“ vor der Verbreitung gelesen worden sei, in Widersprüche verwickelt. Zunächst habe er behauptet, die BpB habe sich die Publikation „nicht“ vorlegen lassen, „um jeden Anschein von eingreifender Zensur zu vermeiden“. Nur einen Tag später hingegen erklärte Krüger, er sei „davon ausgegangen, das Heft sei von meinen Mitarbeitern gewissenhaft geprüft worden“.

Im einen oder im anderen Fall müsse Krüger die Unwahrheit gesagt haben: „Selbst in der schon klar gewordenen Krise läßt Herr Präsident Krüger Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vermissen.“ Sein Fazit: „Krüger hat erstens eine Zeitschrift, die einen verleumderischen Artikel enthält, gefördert und mit einem eigenen – das dortige Unwerturteil steigernden – Brief verbreiten lassen. Er hat damit zweitens den Auftrag der Bundeszentrale aktiv ad absurdum geführt.“ Er habe drittens vorsätzlich eine Kontrolle des geförderten Organs „nicht durchgeführt beziehungsweise verhindert“.

PAZ Andreas Späth


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