29.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
17.01.09 / Berlin und Cölln werden eins / Vor 300 Jahren befahl König Friedrich I. die Vereinigung zur »Königlichen Haupt- und Residenzstadt«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-09 vom 17. Januar 2009

Berlin und Cölln werden eins
Vor 300 Jahren befahl König Friedrich I. die Vereinigung zur »Königlichen Haupt- und Residenzstadt«

Spätestens nach der Krönung in Königsberg im Jahre 1701 zeichnete des Soldatenkönigs Vater, der in Preußen als König Friedrich I. und in Brandenburg als Kurfürst Fried­rich III. herrschte, ein ausgeprägtes Repräsentationsbedürfnis aus. Im Zuge dessen befahl er vor 300 Jahren die bis dahin umfassendste kommunalpolitische Maßnahme der Stadtgeschichte.

Nach der Krönung baute der erste König in Preußen Berlin zu einer der Metropole eines Königreiches angemessenen Residenzstadt aus. Überhaupt betrieb Friedrich einen sehr aufwendigen Lebensstil. Man mag darüber streiten, ob daraus Luxus- und Verschwendungssucht sprach oder die Überzeugung, wie ein König repräsentieren zu müssen, um innen und außen anerkannt und für voll genommen zu werden.

Jedenfalls drohte sich Friedrich als Herrscher eines vergleichsweise armen Landes mit seinen Repräsentationsaufwendungen zu übernehmen. Der Ausbau des Berliner Residenzschlosses und die Hofhaltung verschlangen Unsummen. Im Jahre 1706 beispielsweise waren für den Hofstaat 364758 Taler und für den Schloßbau 72000 Taler vorgesehen. Die Höhe dieser Ausgaben wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, daß dieses zusammen fast 22000 Taler mehr waren, als im selben Zeit­raum im gesamten Land für die Besoldung aller zivilen Staatsbediensteten ausgegeben wurde.

So wurde auch schon vor dem Regierungsantritt des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I. die Notwendigkeit zum Sparen offenkundig. Friedrichs Berater empfahlen ihm deshalb, nicht nur den Hofstaat zu verringern, sondern auch die Verwaltung zu vereinfachen. Neben dem Wunsche des Königs nach einer standesgemäßen Haupt- und Residenzstadt war wohl auch das ein Grund, warum Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt einschließlich ihrer Verwaltungen zur „Königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin“ mit einem Magistrat zusammengelegt wurden.

Die Pläne dieser angesichts des Zusammenwachsens der Städte auch volkswirtschaftlich sinnvollen Vereinigung reichen in das Jahr 1702 zurück. Die Durchführung stieß jedoch auf Widerstand, weil alle fünf Stadträte um ihre Privilegien fürchteten. So griff der König schließlich zum Mittel des Befehls. Am 18. Januar 1709 und damit am achten Jahrestag seiner Krönung in Königsberg befahl Friedrich die Schaffung einer Einheitsgemeinde Berlin. Zum Sitz der neuen Stadtregierung wurde das Rathaus Cöllns bestimmt, zumindest vorübergehend. Am

8. August 1710 wurde der Grundstein für ein neues Rathaus gelegt. Es wurde in der Breiten Straße nahe dem Cöllnischen Fischmarkt errichtet, am Platz des teilweise abgerissenen alten Cöllner Rathauses. Dieser Ort wurde vom König nicht nur gewählt, weil er „in der Mitte der übrigen Städte“, sondern auch „bey Unserem Residentzschloß gelegen“ ist. Die übrigen Rathäuser blieben als Amtslokale erhalten, um der Bevölkerung weite Wege zu ersparen.

Hatten die fünf Städte vor der Vereinigung 17 Bürgermeistern und 48 Ratsherren Pfründe und Privilegien gesichert, so hatte der neue Magistrat, der an die Stelle der bisherigen Stadtverwaltungen trat, nur 19 Mitglieder. Er bestand aus vier Bürgermeistern, zwei Syndici (Rechtsbeauftragten), drei Kämmerern und zehn Ratsherren.

Friedrichs Befehl war nicht nur durch die Zusammenlegung der fünf Städte ein Akt des für den Absolutismus kennzeichnenden Zentralismus, sondern auch durch den starken Eingriff in die städtische Selbstverwaltung mit ihren ständischen Freiheiten. Der Magistrat wurde enger an Herrscher und Gesamtstaat gebunden, als dieses bei den fünf Stadtverwaltungen der Fall gewesen war. Die Magistratsmitglieder waren nämlich keine Ständevertreter mehr, sondern fest besoldete Beamte des Souveräns auf Lebenszeit. Sie sollten je zur Hälfte aus Lutheranern und Reformierten bestehen, so daß die Konfession des Monarchen genauso stark repräsentiert war wie jene der Mehrheitsbevölkerung. Zum Verantwortungsbereich des Magistrats gehörten mit dem Kirchenwesen, den Hospitälern, den städtischen Schulen, der Kämmereiverwaltung und einem Teil des Gerichtswesens nur einige der städtischen Angelegenheiten. Alle anderen Aufgaben fielen in die Zuständigkeit des Gesamtstaates.

Am 1. Januar 1710 trat Fried­richs Vereinigungsbefehl in Kraft. Am 6. Februar 1710 wurden dann die in den fünf Städten benutzten Siegel und Wappen für ungültig erklärt. Das neue große Wappen und Siegel zeigte einen in drei weiße Felder eingeteilten Schild mit dem königlich-preußischen und dem kürfürstlich-brandenburgischen Adler in den beiden oberen und dem Berliner Bär im unteren Feld. Das von Laubwerk umrankte Wappen bekrönt der „Souveraine Churhut“. Damit war die Schaffung der Haupt- und Residenzstadt Berlin nun auch heraldisch nachvollzogen und damit visualisiert.         Manuel Ruoff

Foto: Berlin und Cölln vor der Vereinigung: Die Karte zeigt die Situation im Jahre 1652.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren