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24.01.09 / Einheitsstaat / 1933/34 wurden die Länder gleichgeschaltet

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-09 vom 24. Januar 2009

Einheitsstaat
1933/34 wurden die Länder gleichgeschaltet

Die deutsche gilt als „verspätete Nation“. Spät erst erlangte sie Einheit und auch Einigkeit. In Deutschland hat der Föderalismus eine lange Tradition. Eine Ausnahme bildet hier das Dritte Reich. Die Nationalsozialisten erstrebten nicht Bundesstaat oder Staatenbund, sondern erklärtermaßen den Einheitsstaat. Wie die Gesellschaft mit ihrer Partei wollten sie die Reichsländer mit dem Reich „gleichschalten“. Nach dem Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933, dem Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 31. März 1933 und dem (zweiten) Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 stellt das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches den Schlußstein der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich dar. Nicht ohne Grund trägt das Gesetz das Datum des ersten Jahrestages der „Machtergreifung“, des 30. Januars 1934.

Mit dem Gesetz verloren die Länder des Deutschen Reiches, deren Vertreter 1871 eben dieses Reich gegründet hatten, ihre Staatlichkeit, denn durch den zweiten Artikel büßten die Länder ihre Hoheitsrechte ein. Sie gingen auf das Reich über. Die Landesregierungen unterstanden fortan der Reichsregierung. Mit der Staatlichkeit verloren die Länder auch gemäß Artikel 1 ihre Volksvertretungen.

Da die Regierungen der Länder fortan der Reichsregierung unterstanden, wurde den Landesregierungen für die Gestaltung der Reichspolitik keine Bedeutung mehr beigemessen. Folgerichtig folgte dem Gesetz zum Neuaufbau des Reiches am 14. Februar 1934 das Gesetz über die Aufhebung des Reichsrates, eines Gremiums, das als Bundesrat zu Beginn des Deutschen Reiches dessen höchstes Verfassungsorgan gewesen war.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Zentralisierung mehr als zurückgedreht. Die Bundesrepublik Deutschland ist föderaler gegliedert, als es vor dem Dritten Reich die Weimarer Republik gewesen war. In einem durchaus aktuellen Punkte wirkt das vor 75 Jahren von den Nationalsozialisten erlassene Gesetz allerdings zumindest indirekt bis zum heutigen Tage nach. In der Durchführungsverordnung vom 5. Februar 1934 heißt es nämlich: „Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit.“    M. R.


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