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21.02.09 / Der EU die Grenzenaufgezeigt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 08-09 vom 21. Februar 2009

Der EU die Grenzenaufgezeigt

Mit dem Vertrag von Maas­tricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet und am 21. Dezember desselben Jahres vom Bundestag ratifiziert wurde, ebneten die Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) den Weg zur „Europäischen Union“ (EU). Neu war vor allem der Beschluß zur Wirtschafts- und Währungsunion, der in die Einführung des Euro mündete.

Gegen diesen Vertrag erhoben der frühere bayerische FDP-Vorsitzende Manfred Brunner, der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele und andere Klage beim Bundesverfassungsgericht. Begründung: Durch das Vertragswerk werde der Bundestag entmachtet, was dem Demokratieprinzip widerspreche. Zudem würden durch die Verlagerung bestimmter Kompetenzen deutsche Grundrechte verletzt.

Einen Großteil der Beschwerden wiesen die Karlsruher Richter 1993 als unzulässig zurück, nicht jedoch die Frage nach dem Demokratieprinzip. Hier mahnten sie in der Zukunft mehr Macht für das EU-Parlament an.

Zudem, und dies wird als entscheidender Passus des Urteils gewertet, stellten die Richter klar, daß die staatliche Souveränität Deutschlands fortbestehe und das Bundesverfassungsgericht somit nicht dem Europäischen Gerichtshof nachgeordnet sei, sondern mit ihm in einem „Kooperationsverhältnis“ stehe. Dabei verbleibe dem Verfassungsgericht die Aufgabe, auch künftig über die generelle Gewährleistung der deutschen Grundrechte zu wachen. Auch steht es nach dem Karlsruher Urteil der EU nicht zu, selbständig ihre Kompetenzen zu Lasten nationaler Zuständigkeiten auszuweiten. Dies bedürfe weiterhin der Zustimmung des nationalen Gesetzgebers. H.H.


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