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28.02.09 / Zwei Urgroßeltern reichen / Wie Warschau seinen Landsleuten im Osten hilft

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 09-09 vom 28. Februar 2009

Zwei Urgroßeltern reichen
Wie Warschau seinen Landsleuten im Osten hilft

Noch immer sind viele Polen mißtrauisch, wenn es um Minderheitenrechte für Deutsche jenseits von Oder und Neiße geht. Forderungen nach muttersprachlichen Schulen oder der Instandhaltung und historisch zutreffenden Beschriftung ostdeutscher Kulturzeugnisse treffen oft auf behauptete oder tatsächliche Ängste vor deutschen Forderungen nach Eigentumsrückgabe oder gar Grenzänderungen.

Viele derjenigen, die vor mehr Rechten für Deutsche in Oberschlesien oder Masuren warnen, gehören aber zu den entschiedensten Vorkämpfern von Volksgruppenrechten für die eigene Landsleute jenseits der Grenzen. Etwa  für die mehreren Hunderttausend Polen in den ehemals zu Polen gehördenden Gebieten in Litauen, Weißrußland und der Ukraine und für die Nachkommen polnischer Deportationsopfer Stalins in Sibirien, Kasachstan und anderen Teilen der untergegangenen Sowjetunion. Neben Parteien wie der konservativen Recht und Gerechtigkeit (PiS) und der weit rechts stehenden Liga Polnischer Familien (LPR) sowie landsmannschaftlichen Vereinigungen fühlt sich auch der polnische Staat diesem Anliegen verpflichtet. So gibt es seit 2001 ein Gesetz über die Regelung der Staatsangehörigkeit zuzüglich eines ergänzenden Gesetzes über das Recht auf „Repatriierung“ und damit verbundene staatliche Eingliederungshilfen, die in mancher Hinsicht mit dem deutschen Bundesvertriebenengesetz vergleichbar sind.

Kürzlich kamen für diese Menschen mit der sogenannten „Polenkarte“ wichtige minderheitenpolitische Hilfen hinzu. Die im Herbst 2007 vom Sejm per Gesetz beschlossene, aber erst im letzten Jahr eingeführte ausweisartige Bestätigung der polnischen Volkszugehörigkeit ähnelt den vor ein paar Jahren von der nationalliberalen ungarischen Regierung Orbán eingeführten Sonderrechten für Auslandsmagyaren. Da die Anerkennung einer doppelten Staatsangehörigkeit für die insbesondere in und um Wilna, im nordwestlichen Weißrußland und im Raum Lemberg in größerer Zahl lebenden Polen nicht vorgesehen ist, stellt die Polenkarte eine Ersatzlösung dar. Dennoch hat sie weit mehr als nur symbolische Bedeutung, denn sie sichert ihren Inhabern etliche Vergünstigungen.

So dürfen die Besitzer einer Polenkarte in der Republik Polen jede Art von Beschäftigung aufnehmen, haben kostenlosen Zugang zu medizinischen Leistungen, Bildungseinrichtungen und Museen und bekommen ermäßigte Bahnfahrkarten. Auch Langzeitvisa bekommen sie günstiger. Voraussetzung für all diese Vorteile ist der Nachweis von Grundkenntnissen der polnischen Sprache und Kultur sowie die familiäre Abstammung von zumindest einem polnischen Eltern- und Großelternteil oder zwei Urgroßeltern. Sofern keine entsprechenden Staatsangehörigkeitsdokumente vorliegen, reicht auch die aktive Mitgliedschaft in einer polnischen Minderheitenorganisation aus.

Seit März 2008 kann die Polenkarte in den konsularischen Vertretungen Polens beantragt werden, und seitdem haben sich bis zum vergangenen November rund 13000 Personen erfolgreich beworben, davon gut die Hälfte aus der Ukraine. Obwohl diese Maßnahme Warschaus einige Mißbrauchsmöglichkeiten eröffnet und somit noch negative Schlagzeilen machen dürfte, handelt es sich doch um eine wichtige Wiedergutmachungsleistung für die zu Sowjetzeiten systematisch schikanierten Polen im Osten handelt.            Martin Schmidt


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