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14.03.09 / Die Drittelreform / Neue »Schuldenbremse« als Restposten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-09 vom 14. März 2009

Die Drittelreform
Neue »Schuldenbremse« als Restposten

Jetzt ist es amtlich: Seit Donnerstag Abend vergangener Woche ist die sogenannte „Föderalismusreform II“ in trockenen Tüchern. Als „Wende in der deutschen Finanzpolitik“ und „großen Schritt zur Schuldenbegrenzung“ würdigten die beiden Vorsitzenden der 32-köpfigen Kommission, Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) die Ergebnisse ihrer zweijährigen Arbeit.

Doch auch wenn die poltisch beschlossene „Schuldenbremse“ in den kommenden Monaten erfolgreich im Grundgesetz verankert wird und dann hoffentlich spätestens ab dem Jahre 2020 (oder doch schon etwas vorher) ihre volle disziplinierende Wirkung auf ausgabefreudige Politiker in Bund und Ländern entfaltet, bleiben Fragen offen.

Vor alllem ging in der Berichterstattung über den Abschluß der Tätigkeit der Kommission weitgehend unter, daß dieses Gremium ursprünglich drei Aufagebn hatte. An erster Stelle stand ursprünglich die „Lichtung des Dschungels“ der völlig unübersichtlichen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Dabei ging es um mehr Transparenz und Eigenverantwortung, weniger Bürokratie und auch um mehr Autonomie der Länder, die - so jedenfalls ein Vorschlag - über die eine oder andere Steuer oder zumindest deren Sätze - künftig selbst bestimmen können sollten.

Der zweite, kaum weniger bedeutende Auftrag war die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs. Hier geht es um ein Umverteilungsvolumen von rund 30 Milliarden Euro pro Jahr Doch von diesen beiden Punkten im „Pflichtenheft“ der Kommission wurde (fast) nichts umgesetz, bedauern Kritiker.

Immerhin soll die vereinbarte Schuldengrenze ab 2020 mehr „Biß“ haben als die bisherige Regelung, obwohl diese ebenfalls im Grundgesetz verankert war. Ein neuer „Stabilitätsrat“ soll alle Haushalte von Bund und Ländern kontinuierlich überwachen, damit  sie den 2011 beginnenden Konsolidierungskurs einhalten. Länder, die vom „Pfad der Tugend“ abweichen, verlieren automatisch finanzielle Hilfen. Die Gesetzentwürfe sollen im März in den Bundestag eingebracht und möglichst bis zur Sommerpause verabschiedet werden.   K.B.


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