28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
21.03.09 / Spur Nr. 39 / Das »Phantom« wird immer mysteriöser

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-09 vom 21. März 2009

Spur Nr. 39
Das »Phantom« wird immer mysteriöser

Eigentlich erleichtern DNA-Spuren Ermittlern das Lösen von Kriminalfällen, doch derzeit gibt es einen genetischen Fingerabdruck, der europaweit für Verwirrung sorgt. So wurde die DNA einer unbekannten Polizistenmörderin, die von den Ermittlern „Phantom“ genannt wird, bereits an 39 verschiedenen Tatorten entdeckt, ohne daß es nachvollziehbare Verbindungen zwischen den einzelnen Fällen gibt.

Jüngst wurden die DNA-Spuren des „Phantoms“ an der Tür einer Wohnung in Mannheim-Neckarstadt sichergestellt. In dem Mehrfamilienhaus kam es zu einer Messerstecherei. Eher durch Zufall stieß die Polizei auf die DNA-Spur, die bereits seit 1993 in 38 anderen Fällen − meist in Süddeutschland und Österreich − entdeckt worden war. So unter anderem im April 2007.

Am Streifenwagen der durch einen Kopfschuß von einem unbekannten Täter getöteten, 22jährigen Polizeimeisterin Michèle Kiesewetter hatten die Ermittler den genetischen Fingerabdruck ebenfalls sichergestellt. Aber auch auf dem Beifahrersitz des von dem mutmaßlichen islamistischen Terroristen Ahmed H. gefahrenen Fords fanden sich Spuren des „Phantoms“. Der 2007 festgenommene Ahmed O. soll an der Beschaffung von sechs der insgesamt 26 Sprengzünder für die sogenannte „Sauerlandgruppe“ beteiligt gewesen sein. Der 27jährige Somalier, der wegen der Beteiligung an der Ermordung von drei georgischen Autohändlern im Januar 2008 bereits zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, kann sich die Fingerabdrücke des „Phantoms“ auf dem Beifahrersitz nicht erklären. Brisanterweise gehört der Ford auch noch dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, das den Wagen seinem V-Mann Talib O. zur Verfügung gestellt hatte, damit er Ahmed H. überführt. Doch das LKA erwarb den Wagen erst im April 2007 für diesen Fall. Der Wagen wurde erstmals 1998 zugelassen und da man nicht bestimmen kann, wie alt ein genetischer Fingerabdruck ist, ist es möglich, daß die DNA-Spur auch aus den Jahren davor stammt. Wie dieser dorthin sowie auf die erst 2005 eingebaute Tür in Mannheim-Neckarstadt und die 37 anderen Tatorte gekommen sein kann, bleibt rätselhaft. Bel


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren