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21.03.09 / »Des Kaisers Haus im deutschen Land« / Vor 125 Jahren wurde der Grundstein zur Residenz des Landesherrn in Elsaß-Lothringen gelegt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-09 vom 21. März 2009

»Des Kaisers Haus im deutschen Land«
Vor 125 Jahren wurde der Grundstein zur Residenz des Landesherrn in Elsaß-Lothringen gelegt

Am 87. Geburtstag Wilhelms I. wurde in Straßburg der erste Quaderstein des Kaiserpalastes gesetzt. Mit eingemauert wurden Informationen des Baumeisters über die Planung und die Mitarbeiterschaft an dem Bau. Der zur Grundsteinlegung benutzte Hammer trug die Aufschrift: „Schirm’, Herr, den Bau mit starker Hand Des Kaisers Haus im deutschen Land“.

Sechs Jahre nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges besuchte der Deutsche Kaiser Straßburg. Ganz bewußt hatte Wilhelm I. mehrere Jahre verstreichen lassen, um deutlich zu machen, daß er nicht als Eroberer der bis dahin französischen Provinzen Elsaß und Lothringen gekommen war, sondern als Landesherr des Reichslandes Elsaß-Lothringen. Das bischöfliche Schloß wurde seinerzeit für die Unterbringung der neugegründeten Bibliothek hergerichtet. Folglich mußte der Monarch mit der früheren Präfektur, dem damaligen Bezirkspräsidium und späteren Palais seines Statthalters vorliebnehmen. Bei aller Bescheidenheit ließ dieses Erlebnis beim Landesherren Wilhelm I. den Wunsch nach einer „angemessenen Wohnung zur ausschließlichen Verfügung“ in der Hauptstadt des Reichslandes aufkommen.

Dieser Wunsch korrespondierte mit dem Bestreben des Statthalters Edwin von Manteuffel, das Stadterweiterungsgebiet seiner wachsenden Hauptstadt durch repräsentative öffentliche Bauten zu erschließen und für private Investoren attraktiv zu machen. Da war ein neuer Kaiserpalast in der Neustadt hoch willkommen. Da der Statthalter wußte, daß er den elsaß-lothringischen Landesausschuß für die Finanzierung nicht würde gewinnen können, versuchte er, dem Reich die Kosten aufzubürden. Weil der Kaiser seinen Souveränitätspflichten in Elsaß-Lothringen ganz ohne Gegenleistung des Deutschen Reiches nachkomme, so die Argumentation, sei es nur „recht und billig, wenn das Reich dem Kaiser zu dem Reichslande, dessen Verwaltung er führen soll, wenigstens eine angemessene Residenz herrichtet“. Weiter argumentierte der Statthalter, daß viele reichsfreundliche Bürger sich scheuten, sich hierzu zu bekennen, aus Sorge, das Reich könne Elsaß-Lothringen in Kürze wieder Frankreich überlassen. Dieser Sorge könne das Reich durch hohe Investitionen in das Reichsland entgegenwirken.

Im Jahre 1881 genehmigte der Kaiser das Projekt eines Kaiserpalastes in der Straßburger Neustadt und den dazu notwendigen Grundstückskauf. Auch der Reichstag gab sein Placet. Dort wurde zwar darauf verwiesen, daß das Reich durch seine Investition in militärische Verteidigungsanlagen und in die neue Straßburger Universität mehr als genügend bewiesen habe, daß es Elsaß-Lothringen nicht ohne Not den Franzosen lassen werde, doch überzeugten die Argumente, daß das Palais des Statthalters zu klein sei und das noch als Bibliothek genutzte bischöfliche Schloß baufällig und als Residenz ungeeignet. 1882 wurde das Reich durch Kauf von Straßburg Eigentümer eines Baugrundstückes am Kaiserplatz, dem heutigen Place de la République, in der Neustadt.

In Straßburg schwebte dem Statthalter ein repräsentatives Schloß vor, doch zahlen sollte ja Berlin, und da war man weniger großzügig. Wer zahlt, bestimmt die Musik, und so wurden die großzügigen Straßburger Pläne in der Reichshauptstadt im Auftrag des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von Hermann Eggert, der sich schon durch diverse Universitätsbauten in Straßburg einen Namen gemacht hatte, zusammengestrichen.

Wie anderswo war auch im Reichstag Eggerts Entwurf nicht unumstritten. Nicht ganz ohne Grund wurde sein Entwurf im Hohen Haus als Potpourri „aus allen möglichen Baustilen der verschiedenen Völker und der verschiedenen Jahrhunderte“ bezeichnet, nicht nur, aber gerade für ein Gebäude, das als Bekenntnis Deutschlands zu seiner Grenzprovinz verstanden werden sollte, ein hartes Urteil. So bewilligte der Reichstag zwar 1883 die für den Palastbau nötigen Mittel, sprach sich allerdings für einen Architektenwettbewerb aus.

Diese Konkurrenz wurde von der Reichsregierung allerdings nicht realisiert. Vielmehr beauftrage sie Eggert mit der Ausführung des Baus. Dabei kam ihr der Umstand entgegen, daß man nicht nur nicht länger den Kaiser auf seine Residenz, sondern auch die Elsaß-Lothringer auf das geplante Bekenntnis des Reiches zu ihnen warten lassen wollte.

Am 22. März 1884 wurde der Grundstein gelegt. Während der „Kaisertage in Straßburg“ vom 20. bis 23. August 1889 wurde der Neubau eingeweiht.

Ebenso wie im Reichstag stieß der Palast auch im Kaiserhaus auf Kritik. Während seiner regelmäßigen Aufenthalte in Elsaß-Lothringen wohnte Wilhelm II. nicht nur, aber auch in seinem Kaiserpalast. Ansonsten diente er dem Statthalter für große Bälle, und die Bevölkerung hatte die Möglichkeit zur Besichtigung und zur Nutzung der Gartenanlage.

Im Ersten Weltkrieg diente das Gebäude als Lazarett. Als Folge des Kriegsausganges wurde nicht nur Elsaß-Lothringen französisch, sondern auch der Sitz der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt vom Territorium des Deutschen Reiches auf jenes der Französischen Republik verlegt. Die Residenz des Kaisers in Straßburg wurde neuer Sitz der Zentralkommission (was sie bis heute ist), der „Kaiserpalast“ zum „Palais du Rhin“ (Rheinpalast), der „Kaiserplatz“ zum „Place de la République“. Nach dem Zweiten Weltkrieg drohte dem Palast der Abriß, aber 1978 wurde er in das „Inventaire supplémentaire des Monuments Historiques“ aufgenommen. Damit steht das Haus unter Denkmalschutz und sein Erhalt ist gesichert.          Manuel Ruoff

Foto: Der Kaiserpalast um 1900: Die ersten Entwürfe zu dem 73 Meter breiten und 50 Meter tiefen Gebäude waren noch großzügiger.


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