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09.05.09 / Richtungweisendes Urteil / Europäischer Gerichtshof erkennt Eigentumsrechte vertriebener Zyprioten an

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-09 vom 09. Mai 2009

Richtungweisendes Urteil
Europäischer Gerichtshof erkennt Eigentumsrechte vertriebener Zyprioten an

Ein britisches Rentnerpaar muß Schadenersatz an einen griechischen Zyprioten zahlen. Sie hatten im türkischen Norden der seit 1974 geteilten Insel das enteignete Grundstück des Klägers trotz ungeklärter Eigentumsverhältnisse erworben.

Seit dem Einmarsch türkischer Truppen im Juli 1974 ist die Insel de facto zweigeteilt. Der türkisch verwaltete Norden und der griechisch regierte Süden der Insel stehen einander unversöhnlich gegenüber. Zwischen den beiden Streithähnen liegt eine von UN-Friedenstruppen kontrollierte Pufferzone. Die Teilung damals hatte drastische Auswirkungen auf die Bevölkerungssituation, die Reise- und Niederlassungsfreiheit sowie die Besitzrechte der Zyprioten. Fast ein Drittel der griechisch-zyprischen und die Hälfte der deutlich kleineren türkisch-zyprischen Volksgruppe wurden vertrieben und verloren ihr Zuhause und ihr Eigentum.

Der Wirtschaftsaufbau im Norden beruhte hauptsächlich auf den Besitztümern, die die in den Süden geflohenen griechischstämmigen Zyprioten zurückgelassen hatten. Seit Mitte der 1970er Jahre machte man damit beträchtliche Gewinne. Nicht nur Einheimische, sondern auch Ausländer nutzten Grund und Boden bald für private und öffentliche Zwecke. Vor allem Siedler vom türkischen Festland, die nach Nordzypern gekommen waren, übernahmen trotz gegenteiliger Bestimmungen der Genfer Konventionen konfiszierte Grundstücke griechischer Zyprioten. Viele von ihnen kehrten wieder in die Türkei zurück und verkauften das ihnen zugewiesene Land an Immobilienhändler, die es erschlossen und an Westeuropäer weiterverkauften. Ferienhäuser und -wohnungen auf der Insel waren insbesondere bei den Briten als ehemaligen Kolonialherren schon immer wegen des mediterranen Klimas, der Naturvielfalt, der touristischen Infrastruktur und der geringen Kriminalitätsrate begehrt. Zudem locken die im Gegensatz zu Spanien, Italien oder Frankreich erschwinglichen Kaufpreise und die niedrige Besteuerung.

Doch während im griechischen Inselteil der Grundstückserwerb weitgehend geregelt ist, bergen Investitionen im türkischen Teil hohe Risiken und sind nach internationalem Recht illegal. Britische Zeitungen wie der Londoner „Observer“ warnten seit langem davor, die Geschäfte im Norden könnten zum „juristischen und finanziellen Albtraum“ werden. Auffällige Schilder auf den Flughäfen und an den innerstaatlichen Grenzübergängen machten zusätzlich auf die Eigentumsproblematik aufmerksam. Dennoch geht die zyprische Regierung in Nikosia davon aus, daß rund 10000 Ausländer, darunter auch Deutsche, Immobilien griechischer Zyprer erworben haben. Seit dem EU-Beitritt der Republik Zypern im Jahr 2004 haben Kläger erstmals die Möglichkeit, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu ziehen. Dieser hat nun der Schadenersatzklage eines griechischen Zyprioten stattgegeben. Vor mehreren Jahren hatte ein britisches Rentnerpaar dessen Grundstück im Norden gekauft, um darauf ein Ferienhaus zu bauen. Der ursprüngliche Eigentümer erwirkte vor dem Bezirksgericht in Nikosia den Anspruch auf Abriß der Villa und Entschädigung. Nachdem der türkische Norden die Rechtssprechung der Republik Zypern zunächst ignoriert hatte und der Streitfall vor einem Londoner Gericht gelandet war, bestätigte der EuGH jetzt die Rechtsgültigkeit des Urteils.

Der EU-Botschafter Zyperns, Andreas Mavorgiannis, begrüßte die Entscheidung: „Sie bestätigt und rechtfertigt unsere alte Position, daß grundlegende Bürgerrechte wie das Eigentumsrecht durch die Teilung unseres Landes nicht berührt werden.“ Das EuGH-Urteil könnte eine Klagewelle griechischstämmiger Zyprioten ins Rollen bringen, die die Rückgabe ihres Grundbesitzes fordern. Die Eigentumsfrage belastet schließlich eine mögliche Wiedervereinigung der beiden Inselhälften. Denn viele türkische Zyprioten im Norden, die heute in ehemals griechischen Häusern leben, fürchten, in ihrem Landesteil wieder zur Minderheit zu werden. Sie sind gegen eine Rückgabe und wollen nur entschädigen.   Sophia E. Gerber

Foto: Bis heute ein geteiltes Land: Hier die von den UN überwachte, unbewohnte Pufferzone in der Ledra-Straße, mit Grenzübergang zwischen dem EU-Mitglied Republik Zypern und der nur von Ankara anerkannten Türkischen Republik Nordzypern.

 

Zeitzeugen

Meletis Apostolides – Der griechische Zypriote war noch ein Kind, als er mit seinen Eltern vor 35 Jahren sein Heimatdorf Laphitos verließ. Heute heißt der Ort Lapta und gehört zum türkischen Norden Zyperns. Erstmals vor sechs Jahren durfte der Architekt wieder in seinen Heimatort reisen und sah dort unter anderem auf dem Grund und Boden seiner Eltern eine von Briten gebaute und bewohnte Ferienvilla. Apostolides zog daraufhin vor Gericht.

 

Linda und David Oram – Das Rentnerehepaar aus East Sussex in England hat seine Ferienvilla mit Schwimmbad auf Zypern auf einem Feld der Familie von Meletis Apostolides gebaut, angeblich ohne zu wissen, daß das erworbene Grundstück nicht dem unbekannten türkischen Verkäufer gehörte.

 

Cherie Blair – Die Ehefrau des ehemaligen britischen Premierministers Tony Blair arbeitet in ihrem Beruf als Rechtsanwältin gerne unter ihrem Mädchennamen Cherie Booth. Trotzdem blieb nicht lange geheim, wer das britische Rentnerehepaar Oram (siehe oben) vertritt. Die 1954 Geborene nahm den Fall bereits an, als ihr Gatte noch Premier war. Dies erzürnte vor allem Tassos Papadopoulos, damals Präsident der Republik Zypern. Daß die Frau des britischen Premiers sich in einem derart delikaten Fall engagiere, sei bereits ein politisches Statement, so der Jurist Papadopoulos. Blair ist der Meinung, daß das EU-Recht, auf das sich Kläger Apostolides beruft, nicht für den Norden der Insel gilt. Seit 2004 ist die Republik Zypern zwar EU-Mitglied, aber die Türkische Republik Nordzypern zählt sich nicht dazu. Allerdings gibt es offiziell gar keine Türkische Republik Nordzypern – außer der Türkei hat kein Land sie anerkannt. Cherie Blairs Argumentation folgt also ganz der türkischen Sicht.

 

Titina Loizidou – Zur Zeit der türkischen Intervention in Nordzypern 1974 war Titina Loizidou mit ihrem ersten Kind schwanger und lebte mit ihrem Mann in der Hauptstadt Nikosia. Ihr Heimatort Kyrenia in Nordzypern war bereits damals nur umständlich erreichbar. 1998 strengte Loizidou eine erfolgreiche Klage gegen die Türkei in Straßburg an (siehe rechts). Als zeitweilige Präsidentin des Weltverbandes der Gästeführer-Verbände ist die charismatische Frau weitgereist.


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