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09.05.09 / Europas Gerichte und ihre Stichtage

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-09 vom 09. Mai 2009

Europas Gerichte und ihre Stichtage

Eigentlich könnten die deutschen Vertriebenen und der Bundestag sich freuen über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vor wenigen Tagen, denn es stärkt die Eigentumsrechte von Vertriebenen innerhalb der Rechtsgemeinschaft EU, was das deutsche Parlament eigentlich gut finden müßte: „Wer vertrieben wurde, hat Anspruch auf die Anerkennung seiner Rechte... Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ... über die Durchsetzung des Rückkehrrechts in die Heimat hinaus Möglichkeiten zu prüfen, wie Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverpflichtungen der Vertreiber geregelt werden können“ – so beschloß es der Bundestag einstimmig am 23. Juni 1994.

Zu der hier geforderten Stärkung des Völkerrechts ist nun ein neues Mosaiksteinchen hinzugekommen. Freilich hat das neue Urteil – so positiv es ist – allenfalls indirekte und psychologische Auswirkungen auf die deutschen Vertriebenen. Innerhalb der EU und auch im Europarat, vor dem bereits im Jahre 1998 eine andere enteignete Zypriotin recht bekam (siehe unten) halten sich alle Gerichte für unzuständig, was die deutschen Vertriebenen der Jahre 1945 bis 1948 angeht. Letztlich wird meistens darauf verwiesen, daß der Europarat mit seiner Menschenrechtserklärung erst 1950 entstanden sei, und die EU-Osterweiterung sogar erst im Jahre 2004 geschah. Das trifft zu, doch auch die Enteignungen in Nordzypern geschahen lange vor der Osterweiterung und sind dennoch nun „justiziabel“ vor den Gerichten Europas. Nicht zuletzt deswegen ist das Urteil positiv, auch wenn es einmal mehr sichtbar macht, daß Vertreibungen in Europa mit zweierlei Maß gemessen werden.    K.B.


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