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23.05.09 / Bedrückende Praxis / Neues Gesetz bringt wenig Besserung bei den Spätabtreibungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-09 vom 23. Mai 2009

Bedrückende Praxis
Neues Gesetz bringt wenig Besserung bei den Spätabtreibungen

Mehrere hundertmal im Jahr kommt es in Deutschland zu Spätabtreibungen lebensfähiger Kinder  bis unmittelbar vor der Geburt. Dies bleibt nach geltendem Recht sogar für den Arzt straffrei, falls an dem ungeborenen Kind eine Behinderung festgestellt wurde. Meist mit einer Spritze Kaliumchlorid tötet das medizinische Personal das Ungeborene, es gab aber auch schon Fälle, in denen Kinder ihre eigene Spätabtreibung überlebt haben. In diesen Fällen warten Ärzte und Schwestern oft untätig, bis das versehentlich lebend geborene Kind stirbt. Aus allen diesen Gründen gelten Spätabtreibungen als besonders grauenvoll.

Einige wenige Politiker von CSU und CDU versuchen seit Jahren, diese Situation zu ändern. Der Widerstand von SPD und Grünen ist fundamental. Sie trieb vor allem die „Sorge“, daß eine Gesetzesänderung bei den Spätabtreibungen die „Gefahr“ berge, daß auch die hunderttausendfachen „normalen“ Abtreibungen bis zur 12. Woche wieder ins

Blickfeld einer kritischen Diskussion geraten könnten. Um das zu vermeiden, nahmen diese Parteien lieber eine formal legale, aber eben mörderische Praxis in mehreren hundert Fällen pro Jahr in Kauf.

Lebensschützer wollten trotz dieser Blockadehaltung nicht aufgeben. Eine Gesetzesänderung unterhalb der Schwelle der politisch derzeit nicht durchsetzbaren Änderung des §218 sollte dennoch die Spätabtreibungen zumindest einschränken. Führend bei diesen seit Jahren laufenden Anstrengungen war der CSU-Politiker Johannes Singhammer, der auch familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag ist. Ziel war eine Gesetzesänderung, die Schwangere in Konfliktlagen − gerade auch nach der vorgeburtlichen Diagnose einer Behinderung − in keiner Weise belastet, sondern allein die Ärzte in die Pflicht nimmt. Zu den wichtigsten Anliegen gehörten eine intensive Beratungspflicht für die Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abtreibung. Beides gilt für „normale“ Abtreibungen längst und war insofern nur die Schließung einer fatalen Regelungslücke.

Doch das Gesetzesvorhaben war selbst in dieser abgeschwächten Form kaum konsensfähig mit der SPD. Zuletzt erzwangen die Gegnerinnen und Gegner des Entwurfs noch die Aufweichung der Beratungspflicht und den Verzicht auf die an sich vorgesehene Pflicht zur Statistik.

Der damit gefundene „gruppenübergreifende“ Gesetzentwurf fand nun zwar eine breite Mehrheit, und es besteht auch eine gewisse Hoffnung, daß selbst damit noch manche Spätabtreibung und Kinds-tötung verhindert werden kann. Wie viele es sein werden, wird man nun nicht erfahren. Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, kritisierte: „Spätabtreibungen bleiben tödliches Unrecht“. Der Verzicht auf die Dokumentationspflicht sei bezeichnend für das Denken, denn schon im Tierschutz sei die Erhebung von Daten „eine Selbstverständlichkeit“.      J.V./K.B.


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