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23.05.09 / Ein Gesetz läuft ins Leere

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-09 vom 23. Mai 2009

Ein Gesetz läuft ins Leere

Die Kritiker der sogenannten „Antidiskriminierungsgesetzgebung“ haben ein neues Argument. Offenbar wird die im Jahre 2006 mit dem umstrittenen „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) eingeführte Antidiskriminierungsstelle von der Bevölkerung kaum in Anspruch genommen. Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtete, haben sich bis Ende März 2009 erst 2389 Personen mit einer Beschwerde an die Stelle gewandt.

Diees gehe aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf die Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Volker Wissing hervor. Wissing sah sich denn auch in seiner Kritik an der Institution bestätigt, die „überflüssig“ sei: „Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis.“ Neben der Kritik von Liberalen und Wirtschaftsverbänden, das AGG führe zu Bürokratie, unnötigen Prozessen, der Entstehung einer „Beschwerdeindustrie“ sowie der Einschränkung der Vertragsfreiheit, steht eine konservative Grundsatzkritik: Das neue Gesetz unterstelle, daß bislang kein ausreichender Schutz gegen Benachteiligungen gewährt worden sei, und es verabsolutiere den subtilen Gleichheitsgedanken.    K.B.


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