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23.05.09 / Wie Lichtenberg preußisch wurde / Vor 175 Jahren trat der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha das Fürstentum an den Preußenkönig ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-09 vom 23. Mai 2009

Wie Lichtenberg preußisch wurde
Vor 175 Jahren trat der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha das Fürstentum an den Preußenkönig ab

Mit dem Berliner Vertrag vom 31. Mai 1814 wurde das kleine Fürstentum Lichtenberg an der Grenze zwischen der Rheinprovinz des Königreiches Preußen und der Bayerischen Pfalz mit seinen damals 26 000 Einwohnern preußisch. Wie das geschah, ist ein ebenso unterhaltsames wie abschreckendes Beispiel für Länderschacher und Seelenverkauf.

Bei der Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongreß von 1814/15 fiel Preußen mit einer großen westdeutschen Exklave, bestehend aus der Rheinprovinz und Westfalen, auch der größte Teil des während der Franzosenherrschaft errichteten Saardepartements zu. Aufgrund des Artikels 49 der Wiener Kongreßakte war der König von Preußen allerdings verpflichtet, einen 69000 Seelen zählenden Teil des vormaligen Departements den Herrschern von Sachsen-Coburg-Saalfeld, Oldenburg, Hessen-Homburg, und Mecklenburg-Strelitz sowie den Grafen von Pappenheim in Anerkennung ihrer Verdienste im Kampf gegen Napoleon zu überlassen. Der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld erhielt dabei die früheren Kantone Baumholder, Grumbach und St. Wendel sowie einige Orte der früheren Kantone Kusel, Tholey und Ottweiler. 1816 trat Preußen das damals 26000 Seelen zählende Gebiet an Herzog Ernst ab, der es als Herrschaft Baumholder in seinen Herrschaftsbereich integrierte. 1819 machte der Landesherr aus der Herrschaft ein Fürstentum mit dem Namen Lichtenberg. Eine Burg dieses Namens, die alte Stammburg der Grafen von Veldenz, lag zwischen Baumholder und Kusel.

Der Landesherr aus dem heutigen Thüringen war wenig angetan von seiner neuen, fernen Exklave. 100 Stunden Reise lagen zwischen Coburg und St. Wendel. Hinzu kam, daß die linksrheinischen Deutschen als schwierige Untertanen galten, waren sie doch bei aller Bedrängnis der Fremdherrschaft während der Franzosenzeit durch den Genuß bürgerlicher Freiheiten verwöhnt worden, auf die sie nun nicht mehr verzichten wollten, die sie jetzt auch von ihrem deutschen Landesherren einforderten. Derartige Forderungen war Herzog Ernst seitens seiner sächsischen Bevölkerung nicht gewohnt.

Ernsts problematisches Verhältnis zu seinem Fürstentum beruhte auf Gegenseitigkeit. Der Fürst tat wenig, um die Sympathien seiner linksrheinischen Landeskinder zu gewinnen. So folgte er nicht dem preußischen Rat, derart weit entfernte Provinzen bei den Steuern und Abgaben zu schonen, da von den Gesamtausgaben des Staates nichts in sie zurückfließe. Statt dessen floß beispielsweise 1831 mit 64000 Talern mehr als ein Drittel der Einnahmen sämtlicher Landeskassen im Fürstentum der Landesherrschaft zu.

Sympathien verscherzte Ernst sich auch mit der Behandlung seiner Ehefrau Luise, die in mancher Beziehung an Lady Diana erinnert. Noch nicht einmal 17 Jahre war Prinzessin Luise alt, als sie 1817 den Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld heiratete. Von Seiten ihres Mannes war es eine Vernunftehe. Nach dem Tode von Vater und Onkel wurde sie Alleinerbin des Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg. Wie Diana schenkte auch sie ihrem Angetrauten zwei Söhne. Es waren dies Ernst, der spätere Nachfolger ihres Gatten, und Albert, der spätere Prinzgemahl Königin Victorias. Während Luise blutjung in die Ehe ging, war Ernst bereits 33 Jahre alt und nicht ohne Vergangenheit. Das zeigte sich 1823, als an den Tag kam, daß der Herzog 15 Jahre zuvor in Paris eine Liebesaffäre gehabt hatte, die nicht folgenlos geblieben war. Ähnlich wie Diana suchte Luise Trost bei einem Subalternen. In ihrem Falle war es kein Reitlehrer, sondern ein Kammerjunker. Auch in ihrem Fall löste der Seitensprung eine Krise des Fürstenhauses, um nicht zu sagen des Staates, aus und führte zur Auflösung der Ehe. 1824 erfolgte die Trennung, der zwei Jahre später die Scheidung folgte. Ohne ihre geliebten beiden Söhne mußte sie den Hof verlassen. Fernerhin mußte die Herzogin auf ihre Ansprüche auf Sachsen-Gotha-Altenburg zugunsten von Ernst verzichten. Dieser schuf aus seinen nun zwei Herzogtümern das neue Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Im Gegenzug wurde Luise zur Fürstin von Lichtenberg erhoben und in ihr neues Fürstentum mehr oder weniger verbannt.

Ähnlich wie Diana erfreute sich auch Luise in der Bevölkerung großer Beliebtheit, und ihre Behandlung durch die fürstliche Familie führte wie im sächsischen so auch im linksrheinischen Teil des Herzogtums zu Unruhen und Protesten. In ihrem neuen Fürstentum nahm Ernsts Ex großen Anteil am gesellschaftlichen Leben und wurde als Landesmutter verehrt. Noch heute erinnern in der damaligen Hauptstadt des Fürstentums St. Wendel die Luisenstraße und das Restaurant Luise an die 1831 verstorbene Fürstin.

Auch das nationale und internationale Umfeld trug nicht gerade dazu bei, das Verhältnis zwischen Landesherr und Volk im Fürstentum Lichtenberg zu entspannen. 1830 brach im nahen Frankreich die Juli-Revolution aus, und 1832 fand in der benachbarten Bayerischen Pfalz das Hambacher Fest statt. Der revolutionäre Funke sprang auch auf das Fürstentum über. Die dortige Stimmung läßt ein Schreiben aus der herzöglichen Verwaltung erahnen, in dem es heißt: „Doch scheint der Übergang an Preußen mehreren Leuten nicht unangenehm zu sein, und überhaupt besteht desfalls eine eigentliche Furcht nicht; bloß die preußischen Militärdienste scheut man, sonst gibt man Preußen den Vorzug.“

Ernst strebte nun mehr denn je einen Tausch mit Preußen an. Hätte der Herzog sich von Anfang an mit Geld begnügt, hätte er schon frühzeitig mit Preußen ins Geschäft kommen könnnen, denn dem Großherzog von Mecklenburg-Strelitz hatte der preußische Nachbar bereits 1816 dessen aus dem Artikel 49 der Wiener Kongreßakte resultierende Ansprüche auf eine linksrheinische Exklave für eine Millionen Taler abgekauft. Das Problem bei Ernst war jedoch, daß er sein Fürstentum eigentlich nicht verkaufen, sondern vielmehr gegen anderes, Coburg näher gelegenes Territorium eintauschen wollte. Ebenso wie der Großherzog von Oldenburg und der Landgraf von Hessen-Homburg versuchte auch Ernst auf dem Aachener Kongreß von 1818 seine linksrheinische Exklave mit Preußen zu tauschen. Er hoffte dabei einen Teil des preußischen Besitzes in der ehemaligen Grafschaft Henneberg gewinnen zu können. Preußens Staatskanzler Karl August von Hardenberg lehnte jedoch ab. Er war dagegen, „sich seine Grenzen nach dem Belieben und der Bequemlichkeit seiner Nachbarn verändern und zernageln zu lassen“. Schließlich sei sein Land wahrlich schon zerstückelt genug.

Angesichts der revolutionären Unruhen in seiner linksrheinischen Exklave nach dem Hambacher Fest arrangierte sich Ernst schließlich doch mit dem Gedanken, statt Land auch Geld als Entschädigung für die Überlassung des Fürstentums an Preußen zu akzeptieren. In die entsprechenden Verhandlungen ging er mit der Forderung nach 3,4 Millionen preußischen Talern, eine Millionen Taler für je 10000 Seelen. Sein Alternativangebot lautete eine jährliche Rente von 130000 Talern. Mit dem Hintergedanken, so vielleicht doch noch an Land zu kommen, ließ er wissen, daß er es sich auch vorstellen könnte, daß Preußen ihm „Domänen bis zur Erfüllung jenes Betrages“ überläßt. Preußen bot jedoch nur 80000 Taler Jahresrente, und Ernst ging mit seinen Forderungen über die Zwischenstationen 100000 und 90000 schließlich auf diesen Betrag runter.

So wurde man handelseinig und auf dieser Basis vor 175 Jahren ein entsprechender Staatsvertrag, der Berliner Vertrag vom 31. Mai 1834, zwischen dem Königreich und dem Herzogtum geschlossen. Ernsts Wunsch nach Land wurde in einem geheimen Zusatzvertrag Rechnung getragen, gemäß dem ihm „statt der Jahresrente von 80000 Talern eine einmalige Entschädigung in preußischen, in der Provinz Sachsen belegenen Domänen“ gewährt werden könne. Gedacht war dabei an preußische Staatsgüter in der Goldenen Aue. Die Realisierung dessen stieß jedoch nicht nur auf den Widerstand der Pächter und des Merseburger Regierungspräsidenten, sondern auch des Finanzministeriums, wo man sich auf den Standpunkt stellte, man könne doch nicht die schönsten Güter für die „Lappländer am Hunsrück“ hergeben.

Jahre später fand man einen Kompromiß. Ernst hatte ja ursprünglich 130000 Taler Jahresrente oder 3,4 Millionen Taler verlangt, was gut 26 Jahresrenten entsprach. Im Berliner Vertrag von 1834 hatte man sich auf eine Jahresrente von 80000 Talern geeinigt. Multipliziert man nun diesen Wert mit 26, kommt man auf ungefähr 2,1 Millionen. 1843 einigten sich der preußische König und der sächsische Herzog auf eine Umwandlung der Rente in preußische Staatsschuldscheine im Werte von 2,1 Millionen preußische Taler. Mit dem Verkaufserlös dieser Staatsschuldscheine konnte der Sachse dann doch noch Land erwerben, was er vor allem im oberösterreichischen Grein tat. Das daraus gebildete Lichtenberger Fideikommiß blieb bis 1918 eine wichtige materielle Grundlage der herzöglichen Dynastie

Den Lichtenbergern blieben diese Hintergründe der Umwandlung ihres Fürstentums in einen preußischen Kreis St. Wendel, welcher dem Regierungsbezirk Trier der Rheinprovinz zugeschlagen wurde, verborgen. Von ihnen verabschiedete sich ihr bisheriger Landesherr vor 175 Jahren mit den huldvollen Worten: „Überzeugt, daß sämtliche Angehörige unseres Fürstentums diese Wiederabtretung als ein Ergebnis unserer unausgesetzten Bestrebungen, ihr wahres Wohl, das wir nie aus den Augen verloren haben, auf alle Weise zu fördern, anerkennen werden, scheiden wir von ihnen mit dem lebhaftesten Wunsch für das stets fortschreitende Gedeihen ihres Wohlstandes und der dauernden Versicherung unseres ihnen stets gewidmeten Wohlwollens …“            Manuel Ruoff

Fotos: Fürstentum Lichtenberg (FL): Sein Territorium grenzte an die linksrheinischen Exklaven des Großherzogtums Oldenburg (OL) im Nordwesten, der Landgrafschaft Hessen-Homburg (LHH) im Nordosten und des Königreiches Bayern im Südosten sowie die Rheinprovinz im Südwesten.; Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha: Für seine linksrheinische Exklave wollte er lieber Land als Geld.


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