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30.05.09 / Defizite bei der Demokratie

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-09 vom 30. Mai 2009

Defizite bei der Demokratie

Die einen spaltet er, die anderen interessiert er nicht. Doch egal, um welche Gruppe es sich handelt: Die Anzahl jener, die den 271 Seiten langen Lissabon-Vertrag gelesen haben, ist überschaubar. Sein vollständiger Name lautet: „Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“. Im Wesentlichen besteht er also aus den beschlossenen Veränderungen an den bisherigen Verträgen. Zu den Neuerungen gehört, daß das EU-Parlament mehr Einfluß bekommt. So in den Bereichen gemeinsame Agrarpolitik, die 40 Prozent des EU-Haushaltes beträgt, und bei der Zusammenarbeit in Strafsachen. Des weiteren ist die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat der EU und ab 2014 die Einführung der doppelten Mehrheit als Abstimmungsverfahren vorgesehen. Hinzu kommen die Einführung eines europaweiten Bürgerbegehrens, das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, ein Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, die Regelung des freiwilligen Austritts von Mitgliedstaaten aus der EU und eine Verschärfung der Beitrittskriterien.

Doch für viele Kritiker ist der Lissabon-Vertrag nur eine gekürzte Überarbeitung der gescheiterten EU-Verfassung. Der kompliziert aufgebaute EU-Vertrag, über den die meisten EU-Bürger nicht selbst abstimmen dürfen, weise fast die gleichen Demokratiedefizite auf. So sei die Gewaltenteilung ungenügend, da das Parlament auch jetzt nur zur Hälfte bei der Gesetzgebung mitentscheide. Auch verstoße die Sitzverteilung weiter gegen das Prinzip der Wahlgleichheit. Und auch die Kompetenzverteilung zwischen nationalen und europäischen Institutionen mißfällt vielen.             Bel


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