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© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-09 vom 06. Juni 2009
Des Rätsels Lösung Vor wenigen Wochen sorgte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) für Stirnrunzeln, als er einen Gesetzentwurf ankündigte, der unter allen Umständen Rentenkürzungen verhindern würde, ohne aber zu höheren Beiträgen oder Belastungen für den Bundeshaushalt zu führen (die PAZ berichtete). Sollte dem Minister die Erfindung des perpetuum mobile gelungen sein? Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf (den Scholz weit diskreter lancierte als seine vollmundigen Erklärungen vor einigen Tagen) enthält des Rätsels Lösung und hat für Wirbel gesorgt. Danach sollen die Beitragszahler ausgerechnet dann zusätzlich belastet werden, wenn ihre Einkommen sinken. Bereits bekannt war, daß vermiedene Kürzungen, die laut geltender Rentenformel eintreten müßten, wenn die durchschnittlichen Einkommen sinken, nachgeholt werden sollten. Blieb die Frage, wer die in der Zwischenzeit auftretenden Mehrkosten zu tragen hätte. In dem nun von der „Frankfurter Allgemeinen“ veröffentlichen Gesetzentwurf steht nun, daß der Rentenzuschuß, den der Bund aus Steuergeldern leistet, auch in dieser Situation an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben soll, womit er bei sinkenden Löhnen automatisch gestutzt würde. Nach den Vorstellungen von Scholz sollen also sogar allein Beitragszahler die Rentengarantie bezahlen. Dies hätte zur Folge, daß die Beiträge gerade in Zeiten schrumpfender Löhne besonders steigen müßten − mit negativen Folgen für Kaufkraft und Lohnkosten gerade in Zeiten der Krise. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) hat protestiert. Wenn der Gesetzgeber eine solche Garantie ausspreche, könne er die Kosten nicht einseitig den Beitragszahlern aufbürden. Die BDA sieht auch die langfristige Stabilität der Renten gefährdet. Die gesetzlichen Beitrags-Obergrenzen von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 seien gefährdet. H.H./K.B. |
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