20.04.2024

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06.06.09 / Künftige Tugend

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-09 vom 06. Juni 2009

Künftige Tugend
von Konrad Badenheuer

Dem heiligen Augustinus wird folgendes Gebet zugeschrieben: „Herr, schenke mir Keuschheit und Enthaltsamkeit, aber bitte noch nicht jetzt!“ Diesen Humor des Kirchenvaters hätte man auch den Politikern gewünscht, die vor wenigen Tagen eine neue, angeblich wirksamere „Schuldenbremse“ ins Grundgesetz geschrieben haben.

Tatsächlich weist unsere Verfassung seit Jahrzehnten eine Schuldengrenze auf: Nur bei Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts darf die Neuverschuldung die Investitionen übersteigen. Die Regel erwies sich als restlos unwirksam, weil der Investitionsbegriff großzügig definiert und – wenn das noch nicht reichte – einfach die Störung des Gleichgewichts verkündet wurde. Da die Vorschrift zudem keine Sanktion vorsah, blieb sie gänzlich unwirksam.

Nun wurde zwar ein genauer Sanktionsmechanismus beschlossen und im Grundgesetz verankert, doch diesmal liegt das Problem anderswo: Erst ab 2016 muß der Bund ernsthaft sparen, die Länder sogar erst ab 2020! Die amtierenden Politiker haben also ihre Nachfolger zur Tugend verpflichtet, während sie selbst Rekordschulden anhäufen. Die Mehrheit zur erneuten Verfassungsänderung spätestens im Jahre 2015 dürfte sich finden lassen.


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