Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 26-09 vom 27. Juni 2009 Pauschaler Schuldvorwurf schon 1919 Nicht erst 1945, sondern bereits 1918/19 brachen die Weltkriegssieger mit der europäischen Tradition, nach einem gewonnenen Krieg mit dem Besiegten über Frieden zu verhandeln, seine Ehre zu respektieren und ihn weiterhin als Partner zu behandeln. So heißt es bereits im berühmt-berüchtigten Kriegsschuldartikel 231 des Versailler Vertrages: „Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“ Eine solche Klausel war ein Novum beispielsweise gemessen an der Friedensordnung des Wiener Kongresses von 1815, die im Kern 99 Jahre hielt. Schon 1919 nahmen die Alliierten zudem das Recht für sich in Anspruch, in Kriegsverbrechertribunalen über die Besiegten zu Gericht zu sitzen – auch das ein Novum in Europa. In den sogenannten Strafbestimmungen des Versailler Vertrages kündigten sie an, über den Deutschen Kaiser „wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge“ zu richten. Wie wäre ein solcher Prozeß wohl 1815 gegen Napoleon verlaufen, der halb Europa mit Krieg überzogen hatte? Trotz Niederlage und Unterzeichnung des Versailler Vertrages waren die Deutschen allerdings damals noch lange nicht bereit, die Rollenverteilung „hier gute Alliierte, dort böse Deutsche“ zu akzeptieren. Das kam erst lange nach der Katastrophe von 1945. M.R./K.B. |
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