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04.07.09 / Kein Superstaat EU / Karlsruhe zeigt Europapolitikern die Grenzen auf – »Das Volk gestärkt«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-09 vom 04. Juli 2009

Kein Superstaat EU
Karlsruhe zeigt Europapolitikern die Grenzen auf – »Das Volk gestärkt«

Applaus von allen Seiten bekam das Bundesverfassungsgericht für das Grundsatzurteil zum Lissabon-Vertrag. Grund zu echter Freude hatten aber nur die Kläger, denn Karlsruhe hat den Europapolitikern Schranken aufgezeigt.

Soviel einhelliges Lob ist selten in der Politik. Die Bundeskanzlerin sprach von einem „guten Tag für den Lissabonner Vertrag“, Außenminister Frank-Walter Steinmeier rühmte die „Klarheit“, die das Verfassungsgericht hergestellt habe, der Vertrag sei mit dem Grundgesetz vereinbar, „und zwar vollumfänglich“.

Allerdings klang dieses regierungsamtliche Lob doch etwas verdruckst. Immerhin hatten die Hüter der Verfassung die Ratifizierung des Vertrages nur unter Auflagen gebilligt und ein wichtiges deutsches „Begleitgesetz“ sogar als verfassungswidrig verworfen, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte sichere.

„Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, brachte Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle das Urteil auf den Punkt. Das war deutlich und zwingt Berlin zu schnellem Handeln. Schon bis September soll das entsprechende Gesetz novelliert werden, um Verzögerungen beim Inkrafttreten des Vertrages zu vermeiden.

Wirkliche Freude wollte nach dem historischen Urteil nur bei den Klägern aufkommen. „Das Volk ist massiv gestärkt worden“, äußerte sich der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hochzufrieden. Er sehe sich in vollem Umfang bestätigt, denn mit dem Urteil sei der Idee eines „Europas der Vaterländer“ Rechnung getragen worden. Gauweiler hatte im Kern dagegen geklagt, daß mit diesem Vertrag „die Grenze überschritten“ werde, die „das Grundgesetz der Übertragung von Hoheitsrechten setzt“. Die Integration der Bundesrepublik in die EU höhle beispielsweise die Hoheitsrechte der Staatsorgane entgegen dem Schutz von Artikel 79 Grundgesetz bis zur „Entstaatlichung“ aus.

In diesen zentralen Punkten gaben die Karlsruher Richter den Klägern nun recht, wenn auch nicht so, daß der gesamte Integrationsprozeß zum Stehen käme.

Zu denjenigen, die sich durch das Urteil bestätigt fühlen können, gehört der Essener Jurist Professor Menno Aden. Die von ihm geführte Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft (SWG) hatte in mehreren Zeitungen, darunter der Preußischen Allgemeinen, Unterschriften gegen eine undifferenzierte Billigung des Lissaboner Vertrages gesammelt. Noch liege der Urteilstext nicht vor, aber: „Die wesentlichen Punkte, auf welche auch der Aufruf der SWG abgehoben hat (Verbot der Kompetenz-Kompetenz, also der Befugnis zur schleichenden Selbstermächtigung der Europäischen Organe), sind offenbar im Sinne des von uns herausgestellten Subsidiaritätsgrundsatzes von Artikel 5 EGV eingeschränkt worden“, freut sich Aden.             Konrad Badenheuer

Foto: Blick auf den Reichstag in Berlin: Die Bundesrepublik Deutschland bleibt auch innerhalb der EU ein souveräner Staat.


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