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04.07.09 / Lissabon

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-09 vom 04. Juli 2009

Konrad Badenheuer:
Lissabon

Als Hüter der Verfassung im besten Sinne des Wortes haben sich die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe erwiesen. Mit ihrem einstimmigen Urteil haben sie dem deutschen Souverän wesentliche Hoheitsrechte gesichert und Bestrebungen, die Bundesrepublik Deutschland durch den Ausbau der EU zum Superstaat schleichend zu entstaatlichen, einen Riegel vorgeschoben.

Karlsruhe hat entschieden, daß das sogenannte „Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Feststellung macht hellhörig. Wie kann überhaupt ein Gesetz, das dem Namen nach die Rechte von Bundestag und Bundesrat erweitern soll, just deswegen verfassungswidrig sein, weil es eben diese Rechte über das zulässige Maß hinaus einschränkt? Die klare Antwort: Weil das verworfene Gesetz ganz offensichtlich den falschen Namen trug. Karlsruhe hat also nicht nur deutsche Hoheitsrechte verteidigt, es hat – zwischen den Zeilen – auch einen Etikettenschwindel des bundesdeutschen Gesetzgebers aufgedeckt.

Es ist nicht das erste Mal, daß Karlsruhe Europa-Euphoriker bremsen mußte. Erinnert sei an das Maastricht-Urteil von 1993 und an die beiden „Solange“-Beschlüsse von 1974 und 1986. Die Unionsparteien haben allen Grund, die Kläger in ihren Reihen und deren Freunde nicht zu schelten, sondern ihnen dankbar zu sein. Nur ein wirklich demokratisches Europa, das die Rechte der Nationalstaaten achtet, wird auf Dauer vom Bürger akzeptiert. Nur ein solches Europa hat diese Akzeptanz auch verdient.


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