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04.07.09 / Von Gottberg widerspricht Schäuble

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-09 vom 04. Juli 2009

Von Gottberg widerspricht Schäuble

Scharfe Kritik an der Empfehlung des Bundesinnenministeriums (BMI) hat der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen, Wilhelm v. Gottberg, geübt. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, daß die Ostverträge der Regierung Brandt von 1970 keine Grenzanerkennungsverträge im völkerrechtlichen Sinne waren.“ Erst recht habe der Görlitzer Vertrag zwischen der DDR und dem kommunistischen Volkspolen vom 6. Juli 1950 keine Grenzanerkennung bewirkt, sondern sei vom Bundestag „einhellig (gegen 15 kommunistische Stimmen) für null und nichtig erklärt worden“.

Um so widersinniger sei es, daß deutsche Meldebehörden künftig sogar allen bereits ab dem 2. August 1945 in den Oder-Neiße-Gebieten geborenen Deutschen bescheinigen sollen, sie seien „im Ausland“ zur Welt gekommen.

„Eine große Absurdität“ ergebe sich mit Blick auf die Stadt Swinemünde. Diese wurde nämlich erst im Oktober 1945 „durch einen völlig einseitigen Willkürakt Stalins“ dem polnisch verwalteten Gebiet zugeschlagen, erinnert v. Gottberg. Dennoch würde mit der Em-pfehlung des BMI vom 19. März 2009 den im September 1945 in Swinemünde Geborenen bescheinigt, sie seien „in Polen“ geboren worden, widerspricht der LO-Sprecher dem Bundesinnenminister. Die Einlassung des BMI, auf der Potsdamer Konferenz sei die Oder-Neiße-Linie als Grenze „faktisch festgelegt“, sei aber auch sonst falsch: „Mit der Ausnahme Swinemündes erfolgte die faktische Festlegung bereits vor dieser Konferenz.“ In einem Schreiben an den Bundesinnenminister hat v. Gottberg weitere Kritikpunkte  zusammengefaßt. PAZ


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