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04.07.09 / Fahrten in Sperrgebiete / Passierschein für Tilsit, Rominter Heide und Elchniederung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 27-09 vom 04. Juli 2009

Fahrten in Sperrgebiete
Passierschein für Tilsit, Rominter Heide und Elchniederung

Im Königsberger Gebiet gibt es in grenznahen Bereichen gesetzliche Sperrzonen. Was als Schutz vor illegaler Migration und Schmuggel gedacht ist, erweist sich oft als hinderlich für Reisende. In einem fünf bis sieben Kilometer breiten Streifen entlang der Staatsgrenze darf sich kein Tourist ohne Genehmigung aufhalten. Von dieser Regelung sind die Rominter Heide, die Wälder der Elchniederung am Kurischen Haff, aber auch Tilsit, Preußisch Eylau und Darkehmen betroffen. Für Städte mit Grenzübergang benötigt selbst derjenige einen Passierschein, der von der direkten Zufahrtsstraße abweicht, um das Zentrum zu besichtigen. Wer Reisen in Sperrzonen plant, sollte sich schon vor Reiseantritt um einen Passierschein (Propusk) bemühen.

Seit 2008 wurden die Kontrollen verschärft. An den Straßen in Grenznähe stehen blauweiße Warnschilder in russischer und englischer Sprache, die auf das Sperrgebiet hinweisen. Am besten ist es, vor Reiseantritt bei einem deutschen Reisebüro den Propusk zu beantragen. In Ostpreußen bekommt man ihn entweder direkt bei der Grenzschutzkommandantur in Königsberg (Telefon 007/4012/452471) oder bei einer ortsansässigen Reiseagenturen (beispielsweise Anjuta, Telefon 007/04012/210742). Wichtig ist dann, ihn frühzeitig, etwa vier Wochen vor Reiseantritt zu beantragen. Es müssen alle Orte, die man aufsuchen möchte, angegeben sein. Es reicht auch nicht mehr aus, wenn der Reiseleiter einen Passierschein hat. Inzwischen muß jeder Reisende persönlich einen Propusk vorweisen.  MRK


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