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18.07.09 / Wahltaktik? / SPD kippte Kinderschutzgesetz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 29-09 vom 18 Juli 2009

Wahltaktik?
SPD kippte Kinderschutzgesetz

Inwieweit darf der Staat Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder reinreden oder ihnen gar die Kinder entziehen, wenn es dem Wohl des Kindes dient? Vor dieser Frage stand das Familienministerium bei der Formulierung des neuen Kinderschutzgesetzes. Immer, wenn der Fall eines mißhandelten Kindes an die Öffentlichkeit dringt, dann wächst der Druck auf den Staat.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) forderte in einem Gesetzentwurf eine bundeseinheitliche Regelung über die Befugnis zur Weitergabe von Informationen an das Jugendamt für jene Berufsgruppen, die Kontakt zu Eltern und ihren Kindern haben. Ärzte, Psychologen oder Sozialarbeiter sollten von ihrer Schweigepflicht befreit werden, wenn sie den Eindruck haben, daß das Kindeswohl gefährdet ist. Gerade für Gesundheitsberufe besteht eine Rechtsunsicherheit. Gleichzeitig hat die Erfahrung einzelner Tragödien, an deren Ende ein totes Kind stand, gezeigt, daß mancher über die Gefahr für das Kind wußte, aufgrund seiner Schweigepflicht jedoch nicht agieren konnte.

Während der erste Gesetzentwurf bei Bedenken solcher Kontaktpersonen eine Weitergabe von Informationen an das Jugendamt forderte, wurde auf Drängen von Sachverständigen und der SPD ein Drei-Stufenplan erarbeitet. Dieser sah vor, daß erst das Gespräch mit Eltern und Kindern gesucht und bei Fortbestehen der Bedenken dann erst eine in der Gefährdungseinschätzung erfahrene Person kontaktiert werden sollte. Erst danach sollten die Informationen an das Jugendamt weitergeleitet werden. Und auch das Jugendamt müßte erst Sachverständige hinzuziehen, bevor es dann in die Familien ginge, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen.

Doch auch dieses Gesetz ging der SPD noch zu weit. Mit dem Argument der „Regelungswut“ wurde der Entwurf abgeschmettert − genauso wie die Bitte der PAZ bei der familienpolitischen Sprecherin der Partei, Carin Marks, um Stellungnahme. „Ich war der Meinung, daß das Jugendamt das Kind in seiner häuslichen Umgebung ansehen muß, ... Die SPD-Bundestagsfraktion war darüber tief gespalten. Die, die das Gesetz aus Wahltaktik aufhalten wollten, haben sich leider durchgesetzt“, bekundete Ursula von der Leyen der PAZ.          Bel


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