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01.08.09 / Vertrackte »Neidsteuer« / Vorschneller Applaus von Links für einen Vorstoß des DIW

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-09 vom 01. August 2009

Vertrackte »Neidsteuer«
Vorschneller Applaus von Links für einen Vorstoß des DIW

Die Linkspartei jubelte, als das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit der Forderung in den Wahlkampf eingriff, größere Vermögen zu besteuern. Auch SPD-Finanzexperte Florian Pronold war begeistert und setzte noch ein ordenliches Stück Linkspopulismus obendrauf: Die „Reichen und Besserverdienenden“ müssten auch deshalb stärker belastet werden, weil sie „mitverantwortlich sind für die Krise“.

Linke und SPD haben die Vorschläge des DIW offenbar nur überflogen. Von der Möglichkeit einer Vermögensteuer spricht das Institut nämlich nur recht diffus am Rande. Konkret hingegen fordert das DIW neben einer höheren Erbschaftsteuer die Neuregleung der Grundsteuer. Diese sei in den alten Bundesländern nach dem Einheitswert von 1964 und in den neuen nach dem von 1935 berechnet und damit viel zu niedrig.

Grundsteuer zahlen indes keineswegs nur die Vermögenden, ja nicht einmal bloß die Eigenheimbesitzer. Vermieter dürfen diese Steuer auf ihre Mieter „überwälzen“. Hier scheint sich also etwas zu wiederholen, was andernorts schon traurige Erfahrung ist: Mit dem Versprechen, die „Reichen“ abzukassieren, wird eine neue Steuer oder eine Steueranhebung zunächst populär gemacht. Am Ende aber zahlen nahezu alle, insbesondere die breite Mittelschicht.

Kritiker fürchten eine ähnliche Entwicklung auch im Falle der Einführung einer Vermögensteuer, und zwar hier durch die „kalte Progression“, die im Falle der Lohn- und Einkommensteuer bereits zu erheblichen Mehrbebalstungen geführt hat: Nicht einmal der Inflationsausgleich, geschweige denn die allgemeine Lohnentwicklung wurde bei der Anpassung der Steuersatzgrenzen auch nur annähernd hinreichend berücksichtigt, so dass die Steuern auf „kaltem Wege“ immer höher stiegen, auch ohne formale Erhöhung per Gesetz.

Bei der Vermögensteuer ist eine Eintrittsgrenze von 500000 Euro im Gespräch, von der an Steuern zu entrichten wären. Nach bisheriger Praxis hieße das, dass in jedem Jahr mit Inflation der reale Wert des Freibetrags immer weiter schrumpfte. Angenommen, ein Euro verlöre in den kommenden 20 Jahren die Hälfte seiner Kaufkraft, dann begänne die Vermögensteuer im Jahre 2029 ohne eine Anpassung des Gesetzes bei 250000 Euro nach heutigem Wert.

Dazu kommen weitere, prinzipielle Einwände: Eine Vermögensteuer schreckt ausländisches Kapital ab und fördert die Abwanderung von heimischem Geld, das dann für Konsum und Investitionen fehlt. Auch ist die Erhebung dieser Steuer kompliziert, überdies grasieren in anderen Ländern skurrile Ausnahmen. So muss etwa in Frankreich Anlagegold grundsätzlich versteuert werden. Goldmünzen oder Schmuck mit Sammlerwert sind hingegen steuerfrei.

Schließlich müsste das Vermögen des Volkes komplett erfasst werden, sollte es bei der Steuer halbwegs „gerecht“ zugehen. Der Staat hätte hiernach einen kompletten Überblick über das Privatvermögen aller seiner Bürger. Hans Heckel


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