20.04.2024

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22.08.09 / Klarstellung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-09 vom 22. August 2009

Klarstellung

„Blood and Honour“ darf man sagen,
”Blut und Ehre” aber nicht,
das entschied in diesen Tagen
Deutschlands hohes Höchstgericht.

Denn es seien die Parolen,
gegen die der Zorn sich regt,
einst wie heut’ beim Wiederholen
wesenhaft durch Deutsch geprägt!

Übersetztes sei indessen
als Verfremdung abzutun,
und – was manche glatt vergessen –
Fremdes ist sogar immun.

Antifatzkes, rote, grüne,
geben trotzdem sich empört,
weil die BGH-Ranküne
scheinbar ihr Gewerbe stört.

Doch sie haben nicht begriffen,
dass das Urteil was bezweckt
und in Worten, fein geschliffen,
jede Menge Weitblick steckt:

Karlsruhe, nota bene,
stellte schlicht die Weichen jetzt,
dass die Böse-Buben-Szene
sich von innen her zersetzt.

Denn gefinkelt ist die Falle:
Einzig rettet vor dem Knast,
wenn sie Englisch lernen alle,
ganz egal, ob’s ihnen passt.

Dann, entfremdet deutschem Wesen,
werden letzten Ends auch sie
an der heilen Welt genesen –
welche Schicksals-Ironie!

Aber waren wir nicht ständig
selbst vom Risiko beschwert,
dass beim Reden flink und wendig
uns ein falsches Wort entfährt?

Nun ist Schluss mit Angst und Bange:
Sag’s auf Englisch, wo’s nur geht,
und du musst nicht prüfen lange,
ob’s vielleicht bei Goebbels steht!

Pannonicus


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