Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-09 vom 05. September 2009
EU nicht lähmen Die Sorge um die Handlungsfähigkeit der EU hat die erste Lesung des EU-Begleitgesetzes im Bundestag bestimmt. Der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer warnte vor einem „neuen Nationalismus“ und der Grünen-Politiker Rainder Steenblock vor „einem schleichenden Prozess der Exekutiv-Demokratie“. Dabei ging es eigentlich um mehr Rechte für den Bundestag in EU-Fragen, die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil über den Lissabon-Vertrag und das damit verbundenen Begleitgesetz gefordert hatte. Überraschenderweise schienen sich jedoch die meisten Bundestagsabgeordneten gegen eine Stärkung ihrer Rechte zu wehren. Die Furcht, Deutschland in der EU zu lähmen, indem die Bundesregierung zu häufig das deutsche Parlament informieren und befragen muss, bestimmte die Debatte im Berliner Reichstag. Zwar hatte die CSU, nachdem ihr Abgeordneter Peter Gauweiler mit seiner Klage in Karlsruhe die Überarbeitung des Gesetzes erst ermöglicht hatte, zunächst weitgehende Pläne zur Stärkung der Rechte von Bundestag, Bürgern sowie Ländern und Kommunen gegen Brüssel, doch sie konnte sich damit nicht durchsetzen. SPD, Grüne, aber auch CDU und FDP wollten die Handlungsfreiheit der Bundesregierung nur so wenig wie nötig beschneiden. Aber selbst Peter Gauweiler lobte den Gesetzentwurf, der auch die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes erfüllen dürfte. Ob die Abgeordneten von ihren geringfügig erweiterten Rechten Gebrauch machen werden, so hieß es hinter den Kulissen, sei abzuwarten, denn letztendlich wolle kaum einer die Abläufe in Brüssel gefährden. Nur wenige plädierten zudem bei der ersten Anhörung für einen völkerrechtlichen Vorbehalt. Dieser würde die deutsche EU-Politik insoweit neu justieren, da sie nur noch nach Maßgabe des Karlsruher Urteils gelte. Karlsruhes höchste Pflicht ist die Wahrung des Grundgesetzes. Nur die Linkspartei sieht alles anders: Sie lehnt den Lissabon-Vertrag grundsätzlich ab und behält sich vor, auch gegen das neue Gesetz, über das der Bundestag am 8. September entscheidet, in Karlsruhe zu klagen. Bel |
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