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05.09.09 / Der Preis der Schnelligkeit / Kurzarbeit wird missbraucht: Mitarbeiter arbeiten regulär, bekommen aber weniger – und der Staat zahlt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-09 vom 05. September 2009

Der Preis der Schnelligkeit
Kurzarbeit wird missbraucht: Mitarbeiter arbeiten regulär, bekommen aber weniger – und der Staat zahlt

Olaf Scholz wollte die Kurzarbeit auch in Mittel- und Kleinbetrieben. Gerade hier jedoch wird offenbar vielerorts Schindluder getrieben auf Kosten der Mitarbeiter und der öffentlichen Hand.

Schnell und unbürokratisch sollte sie greifen, um so den befürchteten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzögern. Im Idealfall würde die neue Kurzarbeitsregelung sogar die gesamte Krise überbrücken helfen, so Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) noch dieses Frühjahr. Dann würde der in der vergangenen Aufschwungphase schmerzlich verbuchte Fachkräftemangel diesmal vermieden.

Besonders wichtig war dem Minister der Hinweis, dass ausdrücklich auch kleinen und mittleren Betrieben das Instrument Kurzarbeit offenstehe. Insbesondere um diesen Unternehmen Kurzarbeit schmackhaft zu machen, erleichterte Scholz den Zugang, darüber hinaus erweiterte er die staatlichen Leistungen und verlängerte die mögliche Dauer von sechs auf 24 Monate.

Nun häufen sich die Anzeichen, dass eine nicht geringe Zahl kleiner und mittlerer Firmen die neue Praxis bei der Gewährung von Kurzarbeitergeld zum Schaden des Steuerzahlers und ihrer Angestellten missbrauchen. Von etwa 100 Verdachtsfällen war Ende August die Rede; das klingt noch nicht nach viel, doch die Zahl schnellt rasch empor.

Die Art des Missbrauchs ist simpel: So wird berichtet, dass Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern angehalten werden, früher als gewohnt auszustempeln, dann aber trotzdem im Betrieb zu bleiben und wie zu normalen Zeiten weiterzuarbeiten. Eine Betroffene berichtet: Als ihr Arbeitgeber verkündet habe, dass ihre Wochenarbeitszeit infolge von Kurzarbeit um sieben Stunden wöchentlich verkürzt würde, habe sie gefragt, welchen Tag sie denn freinehmen könne. Keinen einzigen, sei die Antwort gewesen.

Bei Kurzarbeit erhalten die Arbeitnehmer 60 bis 67 Prozent des ausgefallenen Stundenlohns von der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Zuschuss. Zudem übernimmt die öffentliche Hand die Sozialabgaben. 5,1 Milliarden Euro hat die BA in ihrem diesjährigen Etat für solche Maßnahmen bereitgestellt.

Geprüft werden die Anträge auf Kurzarbeit kaum, das Bundesarbeitsministerium ist stolz darauf, dass zwischen Antragstellung und Genehmigung des Kurzarbeitergeldes im Durchschnitt nur 15 Arbeitstage vergingen. Eine eingehendere Prüfung war und ist gar nicht gewollt, da dies den Prozess in die Länge gezogen hätte. Vor dem Hintergrund der bis zum Frühjahr rapide abstürzenden Konjunktur war den Verantwortlichen aber besonders wichtig, dass die Maßnahme schnell greift. Abgelehnt wurden so nur besonders bizarre Fälle wie der Antrag eines Golfplatzbetreibers, der Kurzarbeit für seine Angestellten für schlechtes Wetter beantragte.

Experten sind sich einig, dass die offensiv betriebene Ausweitung der Kurzarbeit auf kleinere Betriebe das Tor zum Missbrauch wesentlich mit geöffnet habe. In solchen Unternehmen gibt es meist keinen Betriebsrat, der in den Beschluss über Kurzarbeit einzubeziehen wäre. Auch ist die Verbindung des einzelnen Angestellten mit dem Unternehmen meist enger als bei Großbetrieben, weshalb sich die Mitarbeiter seltener den Behörden offenbarten. Die bisherigen Verdachtsfälle kamen zu vier Fünftel durch Hinweise aus betroffenen Belegschaften ans Licht.

Nach der Häufung von Verdachtsfällen hat die BA eine Einheit mit 20 Mitarbeitern aufgestellt, die zweifelhaften Betrieben nachgehen soll.

Wer erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen: Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre sind möglich. Bei schweren Fällen mit einem Gesamtschaden ab 50000 Euro drohen sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Allerdings müssten die Betriebe dafür erst einmal aufgespürt werden, was auch einer 20-köpfigen Sondereinheit allein wegen des gewaltigen Aufgabenfeldes kaum flächendeckend gelingen dürfte. Schon im März wurde laut BA in 36000 Betrieben kurzgearbeitet, betroffen sind derzeit schätzungsweise 1,4 Millionen Beschäftigte. So bleiben die BA-Ermittler auch künftig auf Anzeigen aus den betroffenen Belegschaften angewiesen. Sobald ein Verdachtsfall jedoch gemeldet werde, heißt es aus der BA, dann sei der Missbrauch recht leicht nachweisbar.

Die Ermittler erwarten, dass eine größere Menge von Hinweisen erst eintrifft, wenn die Kurzarbeit in immer mehr Betrieben ausläuft und Arbeitnehmer entlassen werden. Viele, die zuvor als angebliche Kurzarbeiter missbraucht wurden, dürften sich dann offenbaren. Indes macht die BA darauf aufmerksam, dass sich die Mitarbeiter der Komplizenschaft schuldig machen könnten. Sie sollten sich daher umgehend betriebsintern schriftlich gegen den unlauteren Umgang mit der Kurzarbeit verwahren. Das Schriftstück könnten sie später zu ihrer Entlastung vorlegen.

Allerdings stimmen jüngste Erhebungen hoffungsvoll, dass der bislang befürchtete Einbruch am Arbeitsmarkt ausbleiben könnte. Das Beschäftigungsbarometer des Ifo-Instituts stieg im August überraschend stark von 93,8 auf 95 Punkte. Für die nächsten drei Monate sehen die Unternehmensführungen laut Ifo keinen Bedarf für Massenentlassungen mehr. Insbesondere die Konsumgüterbranche profitiere vom erstaunlich stabilen Kaufverhalten der Deutschen.              Hans Heckel

Foto: Ausstempeln und trotzdem weiterarbeiten: Mitarbeiter müssen Missbrauch anprangern.  Bild: f1-online


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