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12.09.09 / Trubel in Böhmen / Tschechische Politik folgt eigenen Regeln

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-09 vom 12. September 2009

Trubel in Böhmen
Tschechische Politik folgt eigenen Regeln

Die Innenpolitik der Tschechischen Republik folgt zuweilen eigenen Gesetzen. Mitten im laufenden Wahlkampf zu der für den 9. und 10. Oktober angesetzten Parlamentswahl hat das Verfassungsgericht die Auflösung des Parlaments „ausgesetzt“. Ohne diese Auflösung ist aber keine Neuwahl möglich. Politiker aller Parteien reagierten ungläubig bis ablehnend, Staatspräsident Václav Klaus, der die Volksvertretung aufgelöst hatte, sprach gar von einer Staatskrise.

Hintergrund der vorläufigen Entscheidung des in Brünn ansässigen Gerichts war die Beschwerde des parteilosen Abgeordneten Milos Melcak, der gegen das vorzeitige Ende der andernfalls erst im Juni 2010 endenden Legislaturperiode geklagt hatte. Das Gericht nannte zunächst keinen Termin für eine Urteilsverkündung, sondern gab nur bekannt, es benötige „Zeit und Raum“ für die Beratungen. Da Verfassungsgerichtsurteile in Brünn gewöhnlich etliche Monate Vorlauf beanspruchen, schien dies zunächst auf eine Absage der Wahl hinauszulaufen.

Der Chef der Sozialdemokraten, Jiri Paroubek, meinte, die „beispiellose“ Gerichtsentscheidung könne „eine internationale Blamage herbeiführen und das Ansehen des Landes in der Welt unumkehrbar beschädigen“. Er führte die Entscheidung „auf das heiße Wetter zurück“. Während noch nicht absehbar ist, wie viel Bedenkzeit sich das Gericht in dieser seiner Natur nach eiligen Sache nehmen möchte, einigten sich die Vertreter der tschechischen Parteien zu Wochenbeginn zunächst darauf, die Wahl auf November zu verschieben.

Eine andere Peinlichkeit hat das tschechische Innenministerium der kleinen Republik eingebrockt. Es hat vor wenigen Tagen die Gründung einer „Bürgervereinigung Sudetendeutsche Landsmannschaft in Böhmen, Mähren und Schlesien“ untersagt. Da alle Forderungen der Vereinigungen durch EU-Recht gedeckt sind, könnte eine Blamage vor europäischen Gerichten am Ende dieses Verbots stehen. Innerstaatlich haben die Initiatoren bereits Klage gegen den Bescheid erhoben.           K.B.


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