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12.09.09 / »Alte Praxis war richtig« / SPD-Politiker bestätigt: BMI-Erlass »löst« Probleme, die es nicht gab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-09 vom 12. September 2009

»Alte Praxis war richtig«
SPD-Politiker bestätigt: BMI-Erlass »löst« Probleme, die es nicht gab

In mehreren Briefen hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) behauptet, die Empfehlung seines Hauses vom 19. März dieses Jahres über die Erfassung von Geburtsorten von Vertriebenen sei „ohne Alternative“. Dabei setzte Schäuble voraus, dass die bisherige Praxis zu Unklarheiten oder anderen Problemen geführt hätte.

Dass das tatsächlich nicht der Fall ist, hat nun ein SPD-Politiker der Preußischen Allgemeinen in einem ausführlichen Schreiben bestätigt. Hans-Joachim Hacker, direkt gewählter Abgeordneter von Schwerin, beschreibt nämlich ausführlich und exakt die jahrzehntelang gültige melderechtliche Praxis, wie sie noch zur Zeit von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) angewendet wurde: „Ich kann hierzu nur feststellen, dass die Praxis des Bundesinnenministeriums unter Führung der SPD eine andere war. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland waren die Beamten angewiesen, die dort geltende Bezeichnung zu verwenden und, sofern es zur näheren Kennzeichnung erforderlich ist, den Verwaltungsbezirk (Kreis, Regierungsbezirk), zu dem die Gemeinde gehört, anzugeben oder einen geographischen Bezug (Gebirge, Fluss) hinzuzufügen“, so der SPD-Politiker. Und weiter: „Nur wenn die Kennzeichnung des Ortes auch danach nicht ausreichte, sollte daneben der Staat vermerkt werden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist, konnte die fremde Bezeichnung in Klammern hinzugefügt werden. Die deutsche Ortsbezeichnung sollte daher immer dann verwendet werden, wenn eine solche im Sprachgebrauch existiert und nicht völlig unbekannt ist. Hierbei machte es keinen Unterschied, ob der Ort früher einmal zu Deutschland gehörte oder nicht“, führte Hacker gegenüber der Preußischen Allgemeinen weiter aus. Sein Fazit: „Ich halte diese ursprüngliche Praxis auch deshalb für richtig, weil sie einfach und klar ist: Der deutsche Name der Stadt oder der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt der Person ist eindeutig. Zwischenzeitlich können sich Namen und Staatszugehörigkeiten gleich mehrfach geändert haben, was dann zu Verwirrung führt, wenn dadurch die Bezeichnungen des Geburtsortes für eine Person von Behörden geändert werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hans-Joachim Hacker.“

Das Schreiben Hackers ist nicht der einzige Hinweis darauf, dass es beim Erlass vom 19. März keineswegs um die Bereinigung wie auch immer gearteter Unklarheiten bei der melde- und personenstandsrechtlichen Erfassung von Vertriebenen ging und geht. Die „halbe Rücknahme“ dieses Erlasses wurde nämlich just am späten Nachmittag des 1. September im Internet bekannt – nur Stunden, nachdem in Danzig die Gedenkreden zum 70. Jahrestag des Kriegsausbruches gehalten waren. Dennoch wird den Vertriebenen erzählt, dass das ganze Thema mit polnischen Forderungen nichts zu tun habe.       PAZ


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