29.03.2024

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19.09.09 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 38-09 vom 19. September 2009

MELDUNGEN

Maulkorb vom Landgericht

Köln – Eine bemerkenswert enge Auslegung der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Redefreiheit lässt eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln erkennen. Das Gericht untersagte es auf Antrag des Anwalts von Hape Kerkeling einer Bundestagskandidatin der „Republikaner“, in einem Fernsehspot folgende Sätze zu sagen: „Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 Prozent würden auch uns gut stehen ...“, sowie am Ende: „Wählen Sie die Republikaner. Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht.“ Im Falle der Zuwiderhandlung droht der Partei beziehungsweise ihren Vertretern ein Bußgeld von 250000 Euro oder Ordnungshaft. PAZ

 

»Linke« unter Beobachtung

Köln - Seit Jahren gibt die zur „Linken“ umgemodelte SED gern die Hüterin des Grundgesetzes gegen „rechte“ Bestrebungen. Doch die Partei, die sich bisher nur vom Stalinismus, nicht aber vom allgemeinen DDR-Unrecht lossagen wollte und immer noch eine „kommunistische Plattform“ beheimatet, steht unverändert unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Auf Anfrage der Linken bestätigte die Bundesregierung, dass das Kölner Bundesamt in einer „Sachakte“ Informationen über die 53 Bundestagsabgeordneten der systemkritischen Partei sammelt. Die Regierung erinnerte an den Verfassungsschutzbericht, wonach diese Partei „insgesamt in ihren Aussagen und ihrer politischen Praxis tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen“ biete. Die Beobachtung geschehe aber „weitgehend ohne den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.    K. B.


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