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26.09.09 / Geburt der »Spalterflagge« / Erst 1959 verabschiedete sich die DDR von »Schwarz-Rot-Gold pur«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-09 vom 26. September 2009

Geburt der »Spalterflagge«
Erst 1959 verabschiedete sich die DDR von »Schwarz-Rot-Gold pur«

Nach dem Zweiten Weltkrieg lieferten sich die beiden deutschen Teilstaaten im Zuge des beginnenden Kalten Krieges zeitweilig einen Kampf um die Sympathien der Deutschen. Beide versuchten, jeweils sich als den wahren deutschen Staat und den jeweils anderen als Kolonie seiner Besatzer darzustellen. Dieses führte stellenweise zu einem bemerkenswerten Wettlauf um die Fortführung deutscher Tradition. Da über die Ablehnung des Dritten Reiches ein breiter Konsens bestand, wurde nun die Weimarer Republik für beide Seiten Anknüpfungspunkt. Dieses ist im Falle der SBZ/DDR um so bemerkenswerter, als die Kommunisten die „bürgerliche“ Weimarer Republik zu Zeiten ihrer Existenz noch bis aufs Blut bekämpft hatten. Aber der Zweck heiligt halt für manche die Mittel.

Es war Friedrich Ebert, der Sohn des ersten Reichspräsidenten und damaliger Vorsitzender des Landtages von Brandenburg, der 1948 namens einer vierköpfigen interfraktionellen Abgeordnetengruppe den Antrag stellte: „Der Deutsche Volksrat wolle beschließen, den Verfassungsausschuss zu beauftragen, in den Entwurf einer Verfassung eine Bestimmung darüber aufzunehmen, dass die Farben der Deutschen Demokratischen Republik Schwarz-Rot-Gold sind.“

Natürlich gab es keine kontroverse Diskussion, wurde der Antrag des SED-Funktionärs und Reichspräsidentensohnes vielmehr angenommen. So heißt es in der ersten Verfassung der am 7. Oktober 1949 gegründeten DDR: „Die Farben der DDR sind Schwarz-Rot-Gold.“ Im Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der DDR vom 26. September 1955 wurde man dann noch konkreter: „Die Staatsflagge der DDR besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold. Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staatsflagge in drei gleich breiten Streifen angeordnet.“

Doch dann änderte Moskau die  Taktik, wechselte nach dem Scheitern der Berlin-Blockade und der Stalin-Noten sowie der Blamage des Volksaufstandes vom Juni 1953 von der Offensive in die Defensive. Das Ziel eines sozialistischen oder auch nur neutralen Gesamtdeutschlands wurde als kurzfristig nicht realisierbar erkannt. An seine Stelle trat als vorrangiges Ziel die Bestandssicherung, sprich die Zementierung der deutschen Teilung. Dazu gehörte neben dem am 20. September 1955 abgeschlossenen Staatsvertrag, in welchem die Sowjetunion ihrer Zone die (Teil-)Souveränität zusprach, auch der Aufbau einer eigenen DDR-spezifischen Identität – einschließlich eigenem Wappen und eigener Flagge.

Mit dem oben genannten Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der DDR hatte man bereits wenige Tage nach dem Staatsvertrag einem Symbol den Rechtsrang eines Staatssymbols gegeben, das weniger an deutsche denn an sowjetische Traditionen anknüpfte. Dieses DDR-spezifische Staatswappen wurde vier Jahre später der gesamtdeutschen schwarzrotgoldenen Trikolore beigegeben und machte sie damit in Abgrenzung zur bundesdeutschen Flagge zu einem DDR-spezifischen Symbol, zur Spalterflagge.

Vor 50 Jahren, am 1. Oktober 1959, beschloss die Volkskammer per fünf Tage später in Kraft getretenem Gesetz: „Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. Die Breite der Staatsflagge verhält sich zu ihrer Länge wie 3:5. Der Durchmesser des Staatswappens verhält sich zur Länge der Staatsflagge wie 3:1.“

Zur Begründung der Flaggenänderung hieß es seitens der Regierung vor dem Parlament: „Es genügt nicht, dass sich beide deutschen Staaten äußerlich nur durch die Hymne unterscheiden. Indem unsere Staatsflagge künftig Hammer, Zirkel und Ährenkranz, das heißt die Symbole unseres friedlichen Aufbaus trägt, wird sowohl für das deutsche Volk als auch für die ganze Welt sinnvoll veranschaulicht, dass unter dieser Flagge das neue Deutschland auftritt, dem die Zukunft gehört und von dem der Friede ausgeht. Manuel Ruoff


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