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17.10.09 / Volksbegehren erlaubt / Eltern dürfen weiter Druck auf die Politik ausüben

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 42-09 vom 17. Oktober 2009

Volksbegehren erlaubt
Eltern dürfen weiter Druck auf die Politik ausüben

Am 6. Oktober erklärte das Berliner Verwaltungsgericht Volksbegehren grundsätzlich für zulässig. Geklagt hatten Eltern, die ein Volksbegehren zur besseren Ausstattung von Kindergärten in der Stadt durchsetzen wollten. „Wir haben viel mehr bekommen, als wir erhofft hatten“, sagte Burkhard Entrup, Vorsitzender des Landeselternausschusses, nach der Urteilsverkündung. Das Gericht habe nicht nur eine Einzelentscheidung getroffen, sondern eine Grundsatzentscheidung.

Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob das Begehren der Eltern in das Haushaltsrecht des Abgeordnetenhauses eingreift. 2450 neue Erzieher und längere Betreuungszeiten wären letztlich die Konsequenz des Volksbegehrens. Auf 96 Millionen Euro zusätzliche Kosten kommen die Initiatoren. Der Senat rechnet mit bis zu 212 Millionen Euro pro Jahr – zu viel für die politischen Verantwortlichen. Daher hatte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) im August 2008 das laufende Bürgerbegehren gestoppt, obwohl sich bis dahin bereits 66200 Berliner für eine Verbesserung der Situation in den Kitas per Unterschrift engagiert hatten.

Doch der praktische Wert des Urteils ist fraglich, denn nach den beiden gescheiterten Volksbefragungen zum Flughafen Tempelhof und dem Religionsunterricht, die mit viel Engagement und professioneller Unterstützung betrieben wurden, ist es sehr zweifelhaft, ob die Initiatoren überhaupt die geforderte Zahl der Unterschriften für die zweite Stufe und − falls ja − bei der Abstimmung das geforderte Quorum erreichen würden.

In den beiden bisherigen Volksabstimmungen, die vorzugsweise alte West-Berliner Klientel mobilisierten, waren beide Initiatoren deswegen erfolglos, weil viele Flughafenfans den Religionsunterricht (und umgekehrt) auch nicht unterstützt hatten. Die Gesinnung „Was geht’s mich an?“ ließ viele an jenen Abstimmungssonntagen lieber in den Betten bleiben. In Berlin, einer vergleichsweise kinderarmen Stadt, die lieber „kulturlose Events“ feiert, werden wohl kaum mehr als die betroffenen Eltern, die unter der jetzigen Situation leiden, den Weg zur Wahlurne finden, obwohl das Thema diesmal keine Ost-West-, sondern eine Familiengrenze durch die Stadt zieht.

Doch vielleicht ist das Volksbegehren gar nicht mehr nötig, denn innerhalb der rot-roten Berliner Regierung sind bereits einige Protagonisten ihren eigenen zuständigen Senatoren in den Rücken gefallen. Sie fordern im Rahmen eines Kompromisspapiers die weitgehende Erfüllung der elterlichen Forderungen. Hans Lody


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