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28.11.09 / Zweierlei Maß / Karlsruhe: NS-Unrecht hat Sonderstellung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 48-09 vom 28. November 2009

Zweierlei Maß
Karlsruhe: NS-Unrecht hat Sonderstellung

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat entschieden: Der verschärfte Volksverhetzungsparagraph ist „ausnahmsweise“ verfassungskonform. Das Gericht wies damit eine Verfassungsbeschwerde des jüngst verstorbenen NPD-Funktionärs und Rechtsanwalts Jürgen Rieger ab.

Konkret ging es in dem Fall um einen Streit zwischen der fränkischen Gemeinde Wunsiedel und Rieger um einen „Gedenkmarsch“ für Rudolf Heß im Jahr 2005. Die Veranstaltung war im Vorfeld unter Hinweis auf den umstrittenen Paragraphen verboten worden.

Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches stellt einseitig die Verherrlichung des Nationalsozialismus unter Strafe. In Absatz 4 steht: „Wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ wird bestraft – mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe. Stalinistischer oder sonstiger totalitärer Terror darf hingegen auch und gerade nach dem jüngsten Urteil weiterhin geleugnet und verherrlicht werden.

Diese Schwachstelle, dass Gesetze allgemein zu sein haben und nicht bestimmte Meinungen allein abstrafen dürfen, erkannte das Gericht und bekräftigte sie sogar ausdrücklich. Die Vorschrift sei „ausnahmsweise“ dennoch mit dem Grundgesetz vereinbar, so der erste Senat – angesichts der Schrecken der NS-Herrschaft. Auch die Meinungsfreiheit sah das Gericht nicht eingeschränkt.

Diese Logik ist offenbar selbst manchen jüdischen Autoren nicht ganz geheuer. „Das Gesetz war gut gemeint, hat sich aber als kontraproduktiv erwiesen, indem es Idioten dazu verhilft, sich als Märtyrer im Kampf um die historische Wahrheit zu inszenieren“,  erklärte der Publizist Henryk M. Broder kürzlich. Ähnlich äußerte sich Rafael Seligmann über Pläne eines schwedischen Verlags, Hitlers „Mein Kampf“ zu wissenschaftlichen Zwecken neu aufzulegen, was in Deutschland als Volksverhetzung gilt. Das zeuge von „mangelndem demokratischen Selbstbewusstsein“, so der deutsch-israelische Schriftsteller.    SV


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