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12.12.09 / ARD bringt Film über ein alliiertes Kriegsverbrechen / Fall »Laconia«: Kommendes Jahr läuft im Ersten eine 130 Millionen Euro teure deutsch-englische Co-Produktion

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 50-09 vom 12. Dezember 2009

ARD bringt Film über ein alliiertes Kriegsverbrechen
Fall »Laconia«: Kommendes Jahr läuft im Ersten eine 130 Millionen Euro teure deutsch-englische Co-Produktion

Nach ihren bereits ausgestrahlten Produktionen „Dresden“ und „Die Flucht“ produziert die Tochtergesellschaft der Ufa Film- und Fernsehproduktion TeamWorx Television & Film GmbH mit „Laconia“, so der Arbeitstitel, ein weiteres Fernsehspiel über ein alliiertes Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Diesmal sind die beiden öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten BBC und ARD die Auftraggeber. 13 Millionen Euro wurden in die zwei Teile mit jeweils Spielfilmlänge investiert. Auch in dieser TeamWorx-Produktion wird die Schilderung einer menschlichen Katastrophe mit einer Liebesbeziehung kombiniert. In diesem Falle spielen Franka Potente und Andrew Buchan das Pärchen. In weiteren Rollen sind Ken Duken, Thomas Kretschman und Brian Cox zu sehen.

Wie TeamWorx sich diesmal der Geschichte angenommen hat, werden wir in einem Jahr beurteilen können, denn Ende 2010 soll die Spieldoku im Ersten zu sehen sein. Einer Aufarbeitung durch das deutsche und das angelsächsische Fernsehen wert ist das Schick­sal der Frauen und Männer an Bord des britischen Truppentransporters „Laconia“ und des deutschen U-Bootes U156 auf jeden Fall.

Im Sommer 1942 waren vier große deutsche U-Boote vom Typ IX c und ein U-Tanker auf dem Weg entlang der westafrikanischen Küste nach Süden, um den britischen Nachschubverkehr von Soldaten und Kriegsmaterial zu stören. Am 12. September sichtete U156 unter dem Kommando von Kapitänleutnant Werner Hartenstein auf der Höhe von Freetown den 19695 Bruttoregistertonnen großen britischen Truppentrans­porter „Laconia“, der gemäß dem britischen Handbuch der bewaffneten Schiffe mit 14 Geschützen armiert war. Am Abend griff das U-Boot an und versenkte den Transporter.

Als das Boot auftauchte, stellte der Kommandant mit Entsetzen fest, dass die See übersät war mit Schiffbrüchigen, die auf Englisch, Italienisch und Polnisch um Hilfe riefen. Nach späteren britischen Angaben befanden sich 436 Mann britische Besatzung und 268 britische Urlauber mit 80 Frauen und Kindern an Bord sowie 1800 italienische Kriegsgefangene. Sie wurden von 160 polnischen Soldaten bewacht, welche die Gefangenen mit Gewalt daran zu hindern versuchten, sich vom untergehenden Schiff zu retten.

Sofort setzte Kapitänleutnant Hartenstein einen Funkspruch an den Befehlshaber der U-Boote ab, in dem er von der Versenkung der „Laconia“ berichtete und hinzufügte: „Leider mit 1500 italienischen Kriegsgefangenen. Bisher 90 gefischt … Erbitte Befehle.“ Dazu der damalige Befehlshaber der U-Boote, Admiral Karl Dönitz, in seinen Erinnerungen „Zehn Jahre und 20 Tage“: „Auf diesen Funkspruch traf ich eine Entscheidung, die den Grundsätzen des Seekrieges bei allen Nationen, wonach Kriegführung vor Retten geht, widersprach.“ Er billigte nicht nur die Rettungsmaßnahmen von U156, sondern brach auch die Operation der beiden weiteren auf dem Weg nach Kapstadt befindlichen U-Boote ab, indem er sie an die Versenkungsstelle schickte, damit sie sich an der Rettung beteiligten. Außerdem bat er die italienische U-Bootführung, ein in der Nähe befindliches Boot ebenfalls zur Rettung einzusetzen. Der Befehlshaber der Kriegsmarine, Großadmiral Erich Raeder, billigte umgehend diesen Entschluss, wies aber darauf hin, dass die U-Boote dadurch nicht gefährdet werden dürften. Das Führerhauptquartier schloss sich der Entscheidung an.

Kapitänleutnant Hartenstein setzte einen offenen Funkspruch in englischer Sprache ab, der in deutscher Übersetzung lautete: „Wenn irgendein Schiff der schiffbrüchigen Besatzung der ‚Laconia‘ helfen will, werde ich es nicht angreifen, vorausgesetzt, dass ich nicht von Schiffen oder Flugzeugen angegriffen werde.“ Und er gab seine genaue Position durch.

Die Wirkung des Funkspruchs war anders als erwartet. Während U156 rettete und bereits 260 Schiffbrüchige an Bord hatte, die er zur Hälfte an das inzwischen eingetroffene Boot U506 abgab, erschien ein viermotoriges US-amerikanisches Flugzeug. Hartenstein ließ auf seinem Boot eine zwei mal zwei Meter große Rotkreuzflagge ausbreiten und versuchte vergeblich, Verbindung mit der Maschine aufzunehmen. Das Flugzeug drehte jedoch ab. Eine Stunde später erschien eine Maschine gleichen Typs und warf aus rund 80 Metern Höhe fünf Bomben auf das U-Boot und auf die fünf mit Schiffbrüchigen voll besetzten Rettungsboote. Der Kommandant ließ sofort das beschädigte U-Boot tauchen. Die übrigen Boote, die an der Rettungsaktion teilnahmen, konnten unbeschädigt entkommen. Am 17. September gaben die U-Boote die von ihnen geretteten Schiffbrüchigen an Kriegsschiffe des Französischen Staates (État français) ab. Das waren unter anderen etwa 330 Engländer und Polen, davon 15 Frauen und 16 Kinder. Kein englisches Schiff hatte sich an der Rettung beteiligt. Der für den Einsatz des US-Bombers verantwortliche US-Staffelkapitän wurde später zum Brigadegeneral befördert und diente in den 70er Jahren in einem Nato-Hauptquartier.

Nach diesen Erfahrungen übermittelte der Befehlshaber der U-Boote, Admiral Dönitz, an die Kommandanten der deutschen U-Boote folgendes Verbot: „Jegliche Rettungsversuche von Angehörigen versenkter Schiffe … haben zu unterbleiben. Rettung widerspricht den primitivsten Forderungen der Kriegführung nach Vernichtung feindlicher Schiffe und Besatzungen.“

Nach der deutschen Niederlage wurde der vor dem alliierten Gericht stehende Großadmiral Dönitz angeklagt, damals einen „Mordbefehl“ gegeben zu haben, indem er angeblich seine Kommandanten aufgefordert habe, „Schiffbrüchige vorsätzlich zu töten“. Nicht zuletzt die schriftliche Aussage des Flotten­admirals Chester W. Nimitz von der US Navy sorgte dafür, dass die Klage fallen gelassen wurde. Er hatte geschrieben: „Nach allgemeinem Grundsatz retteten die U-Boot der Vereinigten Staaten nicht, wenn unnötige oder zusätzliche Gefahr für das U-Boot daraus entstand und das U-Boot dadurch gehindert wurde, einen weiteren Auftrag auszuführen.“

Hans-Joachim von Leesen/Manuel Ruoff


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