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26.12.09 / Späte Sühne im Fall Buback?

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 52-09 vom 26. Dezember 2009

Späte Sühne im Fall Buback?

Die RAF-Terroristin Verena Becker muss mit einer Anklage rechnen. Voraussichtlich Ende März soll wegen Beteiligung an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback im Jahre 1977 Anklage gegen sie erhoben werden, so die Bundesanwaltschaft. Becker saß erstmals zwischen 1972 und 1975 wegen eines Bombenanschlags, dann zwischen 1977 und 1989 weitere zwölf Jahre wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten in Haft. Dafür hatte sie „lebenslänglich“ bekommen, wurde aber wegen Kooperation mit dem Verfassungsschutz und Begnadigung durch Bundespräsident v. Weizsäcker vorzeitig entlassen. Durch DNS-Analysen wird sie heute dringend der Beteiligung am Buback-Mord verdächtigt. PAZ


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