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09.01.10 / Ostpreußin entschädigt / 262000 Euro für Immobilien – Polens Fiskus geht in Berufung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 01-10 vom 09. Januar 2010

Ostpreußin entschädigt
262000 Euro für Immobilien – Polens Fiskus geht in Berufung

Schon seit dem Jahre 2003 klagt die Masurin Agnes Trawny geborene Rogalla, die 1977 ihren Heimatort Narthen (Narty) verließ, auf Rückgabe ihres Familienbesitzes. Über 100 Hektar Land und mehrere Gebäude hatten ihrer Familie vor der Aussiedlung gehört, seit der Wende bemüht sich die heute 70-Jährige um Restitution. Eine Chance hatte sie nur, weil der polnische Staat die Güter seinerzeit nur „übernommen“ hatte, den Grundbucheintrag aber unverändert ließ.

Im Sommer 2007 erzielte Frau Trawny einen ersten großen Erfolg, als ihr ein Gericht das Elternhaus und knapp 60 Hektar Land zusprach. In Deutschland berichteten die meisten Medien nur in kleiner Aufmachung oder gar nicht über den Fall, obwohl er in Polen hohe Wellen schlug und der damalige Ministerpräsident Jaroslaw Kaczinski die polnischen Gerichte öffentlich aufforderte, in solchen Fällen die „Staatsräson“ über die Gesetze zu stellen.

Medienberichten zufolge hatte Frau Trawny die ihr damals zugesprochenen Grundstücke in der Folge denn auch nicht wieder in Besitz nehmen können, weil zwei weitere Instanzen ihren Anspruch als „verjährt“ bezeichneten. Wie der Internetdienst „Polskaweb“ meldet, wurde dieser gerichtliche Misserfolg Trawnys „in Polen wie ein Sieg beim Fußball gegen Deutschland gefeiert“. Ein weiteres, objektives Rückgabehindernis war, dass Teile der Grundstücke vom polnischen Staat parzelliert und an neue Besitzer veräußert worden waren.

Erst im Frühjahr 2009 entschied das Oberste Gericht Polens – wieder fast ohne Echo in deutschen Medien – dass der Anspruch nicht verjährt sei und ihr der Rechtsweg weiter offenstehe. Eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 262000 Euro hat ein Gericht in Allenstein ihr nun kurz vor Weihnachten zugesprochen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da der polnische Staatsschatz neuerliche Berufung angekündigt hat. K.B.


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