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30.01.10 / Der aktuelle Fall: Streit um eine Kündigungsfrist

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-10 vom 30. Januar 2010

Der aktuelle Fall: Streit um eine Kündigungsfrist

Die heute 31-jährige Seda Kücükdeveci hat die zweifelhafte Ehre, dass seit diesem Jahr ein juristischer Präzedenzfall eng mit ihrem Nachnamen verbunden ist. Als ihr vor drei Jahren von ihrem Arbeitgeber, einem Essener Büroartikelhersteller, gekündigt wurde, war die junge Frau entsetzt, dass die Kündigungsfrist nur einen Monat betrug, obwohl sie seit zehn Jahren im Betrieb tätig war. Erstmals hörte sie davon, dass es seit 1926 im deutschen Gesetz verankert sei, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt würden. Grund hierfür war die Annahme, dass jüngere Menschen wegen ihrer größeren Mobilität weniger schutzbedürftig seien.

Kücükdeveci und ihre Anwälte sahen das nicht so und klagten. Zwar wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen, doch das als Berufungsinstanz befragte Landesarbeitsgericht Düsseldorf zweifelte an der Vereinbarkeit der deutschen Regelung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und suchte um eine Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof an. Dieser urteilte, dass die Nichtanrechnung der Dienstzeiten junger Arbeitnehmer bei der Kündigungsfrist dem EU-Verbot der Altersdiskriminierung widerspreche.

Kritiker des Urteils monieren, dass die Klage den Richtern in Luxemburg die Möglichkeit gegeben habe, sich über das deutsche Recht zu erheben. So hätten sie nur die Gewichtung vorhandener Gesetze in ihrem Sinne vorgenommen. Ab sofort sind deutsche Richter laut EuGH angehalten, eine „unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, unangewendet zu lassen“.           Bel


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