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30.01.10 / Vergiftetes Geschenk / Staat vergibt doppelte Staatsbürgerschaft immer offensiver − rechtliche Bedeutung ist nebulös

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-10 vom 30. Januar 2010

Vergiftetes Geschenk
Staat vergibt doppelte Staatsbürgerschaft immer offensiver − rechtliche Bedeutung ist nebulös

Deutschlands Politiker sehen die doppelte Staatsbürgerschaft als Schritt hin zu einer besseren Integration. Doch was für den einen Symbolpolitik ist, bedeutet für den „Beschenkten“ oft bestenfalls Behördengänge.

„Lassen wir doch beide Herzen schlagen! Wir brauchen die jungen Leute.“ Mit diesen gefühlvollen Worten plädierte Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (CDU) auf dem Neujahrsempfang des CDU-Wirtschaftsrates dafür, junge Menschen mit Migrationshintergrund vom Optionszwang zu befreien. Dieser verlangt von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Regelung des Jahres 2000, sich bis zum 23. Lebensjahr für einen der beiden Pässe zu entscheiden. Beust, in dessen Stadtgrenzen 12195 junge Menschen von dieser Regelung betroffen sind, meint, auf diese Weise der Integration zu dienen. Prompt sprang ihm der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, bei. „Die vielen Betonköpfe in der CDU und CSU, darunter auch Frau Böhmer, sollten auf ihren klugen Bürgermeister in Hamburg, Ole von Beust, hören. Dieser hat vollkommen Recht, wir müssen schleunigst den Optionszwang beenden, der für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund zu einer regelrechten Geißel geworden ist.“

Maria Böhmer, Bundesbeauftragte für Integration, dürfte derartige Äußerungen eher kontraproduktiv finden. Wirbt sie doch gerade dafür, dass sich junge Leute mit doppelter Staatsbürgerschaft bewusst für die deutsche entscheiden und diese nicht einfach verfallen lassen. Allerdings dürften die Vorteile der Einbürgerung, die Böhmer anführt, nur wenige junge Menschen ansprechen. So erfährt ein Deutsch-Türke, der von seiner großen türkischen Verwandtschaft immer wieder darauf aufmerksam gemacht wird, wie sehr es einen mit Stolz erfüllt, ein Türke zu sein, dass die Einbürgerung ihn zum gleichberechtigten Bürger mit allen Rechten und Pflichten als Deutscher macht. Auch könne er in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen, versucht Böhmer den jungen Mann auf ihrer Internetseite für Deutschland zu begeistern. „Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten“, so die CDU-Politikerin weiter, die dann auch noch die freie Berufswahl und die Zugehörigkeit zur EU samt weitgehender Reisefreiheit, die der deutsche Pass eröffnet, anpreist. Die mit einer Staatsbürgerschaft verbundenen identitätsstiftenden Themen wie Heimat, Vaterland und Zugehörigkeit zu einer Nation und seinem Volk erwähnt Böhmer jedoch mit keinem Wort. Genau dieses Weglassen bringt dem erwähnten Deutsch-Türken, der in seinem Elternhaus genau diese emotionalen Aspekte einer Staatsbürgerschaft geboten bekommt, jedoch in einen Konflikt zwischen Gefühl und Verstand.

Doch selbst wenn man nur die sachlichen Aspekte der Staatsbürgerfrage betrachtet, zeigt sich, dass Träger einer doppelten Staatsbürgerschaft mit wenig Informationen, aber viel Papierkram bedacht werden. Zwar sollen die Formalitäten vereinfacht werden, doch konkrete Vorschläge gibt es noch nicht. Und so gilt, dass, sollte eine betroffene Person sich bewusst für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, sie nachweisen muss, dass sie die andere abgegeben hat. Das heißt, sie muss die Botschaft des Landes aufsuchen, aus dem ihre Eltern stammen. Das kostet Zeit und Gebühren und zudem ist kein Land verpflichtet, einen in Deutschland geborenen Bürger aus seiner Staatsbürgerschaft zu entlassen. Da die jungen Doppelstaatler fast ausnahmslos in Deutschland zur Schule gegangen sind und eine Ausbildung absolviert haben, fallen hier immerhin die Sprachtests weg. Allerdings kostet eine Einbürgerung mindestens 250 Euro Gebühren. Scheut beispielsweise der junge Deutsch-Türke diesen Aufwand oder fühlt sich der Heimat seiner Eltern verbundener, so dass seine deutsche Staatsbürgerschaft verfällt, hat er trotzdem Behördengänge vor sich, da er für seinen weiteren Aufenthalt in Deutschland als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel braucht. Wählen kann er natürlich auch nicht mehr.

Der vom Hamburger Bürgermeister angestrebter Beibehalt der doppelten Staatsbürgerschaft ist jedoch auch keine Vereinfachung, denn sie wirft viele Fragen in Bezug auf Bürgerrechte, Wehrpflicht sowie Erb-, Familien-, Steuer- und Konsularrecht auf. Diese konnte der PAZ weder die Bundesintegrationsbeauftrage oder der Hamburger Integrationsbeauftrage noch der Hamburger Innensenat oder das Bundesinnenministerium beantworten. In einem Land, in dem es für alles staatliche Informationsbroschüren gibt, hat die Politik eine doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht, ohne den Betroffenen sagen zu können, was das im Einzelnen bedeutet. Darf er in beiden Ländern die Regierung wählen? Welches Land darf ihn zum Wehrdienst ziehen? Um nur zwei Fragen zu nennen.

Unter Umständen legt der deutsche Staat jenen Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft bereits ein vergiftetes Geschenk in die Wiege. Denn Details zu den Rechten und Pflichten von Doppelstaatlern werden in einer Vielzahl von internationalen Verträgen und zweiseitigen Abkommen geklärt. Auch können sich deutsche Mehrstaatler bei einem Aufenthalt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem besitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz der Bundesrepublik Deutschland berufen.        Das kann beispielsweise für eine junge Doppelstaatlerin, deren Eltern aus dem Iran stammen, schnell gefährlich werden. Zwar kann sie sich in Deutschland im Vertrauen auf ihre deutschen Staatsbürgerrechte von der islamischen Religion ihrer Familie abwenden, doch im Falle eines Besuches bei ihrer Verwandtschaft im Iran kann sie als iranische Staatsbürgerin deswegen ohne Anspruch auf deutschen konsularischen Schutz nach iranischem Recht, also der Scharia, verurteilt werden.

Rebecca Bellano

Foto: Gefährlich: Bei einer Reise in den Iran gilt diese junge Frau als Iranin und kann sich nicht voll auf den deutschen konsularischen Schutz verlassen. Dass sie in Deutschland geboren ist und lebt, zählt dann wenig. Bild: imago


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