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30.01.10 / Streit um Spielzone / Gegner wollen Volksentscheid erzwingen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-10 vom 30. Januar 2010

Streit um Spielzone
Gegner wollen Volksentscheid erzwingen

Der Streit um die Glücksspielzone „Bernstein“ im Königsberger Gebiet dauert an. Die Gegner des Projekts fordern einen Volksentscheid und wollen diesen nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) durchsetzen.

Kürzlich hat die Geschichte um die Spielzone „Bernstein“ im Königsberger Gebiet eine neue Wendung genommen. Es geht darum, dass die Bürgerbewegung „Das Volk gegen eine Spielzone“ seit Langem Unterschriften sammelt für einen Volksentscheid, der die Gebietsregierung dazu verpflichten soll, ihre Genehmigung einer solchen Zone zurückzuziehen. Juristen der Duma hatten jedoch entschieden, dass ein solcher Volksentscheid illegal wäre, ihrer Meinung nach unterliegt die geplante Spielzone einer festgelegten Ordnung. Die Duma-Abgeordneten schlossen sich der Meinung ihrer Juristen an und entschieden, die Bevölkerung nicht nach ihrer Meinung befragen zu lassen.

Die Aktivisten des Bürgerbegehrens ließen sich davon nicht entmutigen und klagten durch mehrere Instanzen. Nachdem auch das Oberste Russische Gericht ihnen eine abschlägige Antwort erteilt hatte, wandten sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Am 13. August 2009 reichten sie ihre Unterlagen in Straßburg ein. Gleich mehrere Vertreter der Bürgerbewegung erhoben Klage.

Nun wurde bekannt, dass der Gerichtshof einige dieser Beschwerden zur Durchsicht angenommen und sie zu einer Sache zusammengefasst hat. Die Beschwerde hat den Inhalt, dass der Staat mehrfach die russische Verfassung verletzt habe, indem er der Bürgerbewegung „Das Volk gegen die Spielzone“ einen Volksentscheid verweigert habe. Nun heißt es abwarten, wie die Straßburger Richter entscheiden. Aus der Praxis ist allerdings bekannt, dass dies bis zu fünf Jahren dauern kann.

Bei potenziellen Investoren dürfte dies wenig Begeisterung wecken, denn eine Entscheidung zugunsten der Kläger würde ihr eingesetztes Kapital bedrohen. Obwohl schon sechs Auktionen für Grundstücke in der geplanten Spielzone veranstaltet wurden, hat sich bisher noch kein Käufer gefunden.     J.T.


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