28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
06.02.10 / Die Datei

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-10 vom 06. Februar 2010

Konrad Badenheuer:
Die Datei

Viele Motive vermischen sich bei der Frage, ob die Bundesrepublik einem Datendieb 2,5 Millionen Euro bezahlen soll, um an eine Diskette mit den Daten von 1500 Steuersündern zu kommen. Am klarsten ist logischerweise die Position der Schweiz. „Was Deutschland da macht, ist in der Schweiz strafbar“, meinte ein Sprecher des Finanzministers in Bern – gerade so, als ob der umstrittene Kauf schon erfolgt wäre.

Wie unübersichtlich die Lage ist, zeigen die widersprüchlichen Stellungnahmen zweier katholischer Weihbischöfe zu diesem Thema: Der Augsburger Hirte ist gegen, sein Hamburger Amtsbruder für den Kauf. Juristisch scheint das deutsche Recht den Deal zuzulassen. Die Entscheidung von Finanzminister Peer Steinbrück, der Anfang 2008 sogar 4,2 Millionen Euro für den Kauf der Daten von 1400 Steuerhinterziehern in Liechtenstein zahlen ließ, blieb rechtlich unbeanstandet.

Tatsache ist, dass der Kauf populär wäre: Die Bevölkerung verachtet Steuerhinterziehung von Multimillionären noch mehr als schmierige Geschäfte dieser Art. Auch sonst, so wird argumentiert, zahle der Fiskus Belohnungen für „sachdienliche Hinweise“. Wie heikel das Geschäft wäre, zeigt der Umstand, dass der Informant im Liechtenstein-Fall mit einer neuen Identität ausgestattet wurde und dennoch um sein Leben zittert. Fürchtet er nur die Rache der Verratenen oder gar die der geschädigten Banken selbst? Eines ist klar: Wenn die Bundesrepublik den Datensatz kaufte, würde sie Bankgeschäfte mit Steuerhinterziehern implizit als kriminell einstufen. Andernfalls wären Gegenmaßnahmen dieses Kalibers nicht zu rechtfertigen.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren