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06.02.10 / Was die Spender nicht wissen / Die evangelische Behindertenarbeit kooperiert immer enger mit »professionellen Sexualbegleiterinnen«

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-10 vom 06. Februar 2010

Was die Spender nicht wissen
Die evangelische Behindertenarbeit kooperiert immer enger mit »professionellen Sexualbegleiterinnen«

Im Jahre 2002 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung die Prostitution per Gesetz für nicht sittenwidrig erklärt. Die Folgen dieses umstrittenen Fördergesetzes waren von Anfang absurd. In der kirchlichen Behindertenarbeit zeichnet sich seitdem mit der zunehmenden Beschäftigung sogenannter „Sex-ualassistentinnen“ ein ethischer Dammbruch ab.

Angeblich sollte das 2001 verabschiedete Prostitutionsgesetz nur die Rechtslage der Huren verbessern, doch Kritiker waren von Anfang an skeptisch: Was wären die Folgen, wenn Prostitution per Gesetz als nicht sittenwidrig erklärt würde? Optimisten meinten, es handele sich um reine Kosmetik, nichts würde sich ändern. Damit behielten sie insofern recht als beispielsweise auch heute nur ein Bruchteil der Prostituierten reguläre Sozialbeiträge bezahlt, und auch kein neuer Ausbildungsberuf entstanden ist. Skeptiker warnten, das Gesetz verbessere in der Praxis nicht die Lage der Prostituierten, sondern die der Zuhälter und Bordellbetreiber. Da Prostitution immer mit dem Schleier der Heimlichkeit umgeben sein werde, gedeihe in ihrem Umfeld naturgemäß seit allen Zeiten auch die Kriminalität, wer mithin das eine fördere, fördere auch das andere.

Diese und weitere Einwände kamen überwiegend von konservativer Seite − und wurden von der damaligen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin bedenkenlos in den Wind geschlagen. Doch schon bald zeigten sich die Absurditäten des neuen Gesetzes.

Als ausgesprochen peinlich erwies sich für Rot-Grün eine „Komplikation“ mit der wenig später folgenden Hartz-Reform. Derzufolge konnten Leistungen für Erwerbslose gekürzt und verweigert werden, wenn eine zumutbare Arbeit − und entspreche sie auch nicht der Qualifikation − abgelehnt wird. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes begannen Arbeitsagenturen in der Tat, auch Jobangebote im Rotlichtmilieu in ihre Computer „einzupflegen“,  schließlich war es formalrechtlich nicht mehr sittenwidrig. Alsbald sah sich die Nürnberger Bundesbehörde zu der peinlichen und auch international beispiellosen Klarstellung gezwungen, dass keiner Frau Leistungen nach „Hartz IV“ verweigert werden dürften, nur weil sie sich weigere, als Hure zu arbeiten. Die Regierung Schröder focht das alles nicht an, und auch eine CDU, deren „C“ im Parteinamen schon damals reichlich verblasst war, sah keine Veranlassung, das Thema nochmals aufzugreifen.

Bitter für die Verantwortlichen war allerdings die Kritik der feministischen Zeitschrift „Emma“. Sie kritisierte in einem Artikel mit der Überschrift „Das Gesetz schützt Zuhälter“, dass das neue Recht vor allem die Zwangsprostitution fördere. Das war eine Hauptwarnung der konservativen Kritiker, die sich nun in einem Verdacht bestätigt sahen: Die von „Emma“ beklagte praktische Folge sei so klar absehbar gewesen, dass man von einer entsprechenden Intention des damaligen Gesetzgebers ausgehen könne.

Welche Sumpfblüten im Schatten dieses Gesetzes gewachsen sind, zeigt das heikle Thema des Umgangs mit der Sexualität von Behinderten, die in Heimen oder im betreuten Wohnen leben. Soweit sich diese Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft befinden, sollte eigentlich die Grundlinie klar sein: Von extremen Ausnahmen in Einzelfällen vielleicht abgesehen, kann es niemals zulässig sein, dass Häuser, die sich auch aus Kirchensteuergeld oder gar Spenden finanzieren, ihren Bewohnern die Dienste von Prostituierten vermitteln oder gar empfehlen.

„Nicht nur die eindeutigen Aussagen der Bibel lassen anderes nicht zu, sondern auch das Vermächtnis derer, die diese kirchlichen Behinderteneinrichtungen aufgebaut und großgemacht haben“, betont Andreas Späth, Vizepräsident der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG) und Vorsitzender der kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB). „Viele von ihnen gaben nicht nur ihr Vermögen, sondern wählten aus freiem Entschluss ein Leben in Ehelosigkeit, um mit ungeteiltem Herzen in der diakonischen Behindertenarbeit ihrem Herrn Jesus Christus zu dienen.“

Würden diese Persönlichkeiten nun sehen, was sich im Bereich der „assistierten Sexualität“ in Einrichtungen der kirchlichen Behindertenarbeit tut, so könnten sie sich im Grabe umdrehen. Manche Vorwürfe der Kritiker, die dieser Zeitung mit besten Belegen exklusiv vorliegen, sind so obszön, dass sich ein Abdruck für ein Blatt wie die Preußische Allgemeine Zeitung verbietet. Einen ersten Eindruck von den Zuständen gibt allerdings schon dasjenige, was in Publikationen der kirchlichen Behindertenarbeit ganz offen nach außen getragen wird. So schreibt in Ausgabe Nr. 2/2009 der Zeitschrift „Orientierung“, dem Verbandsorgan des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BEB), eine „professionelle Sexualbegleiterin“ namens Nina de Vries wörtlich: „Der Beruf der sexuellen Dienstleisterin hat eine lange und eherenwerte Tradition. In matriarchalen Hochkulturen, in denen die Göttin verehrt wurde, war Sexualität ein Segen, eine heilige Handlung. Es gab sogenannte Tempeldienerinnen, die Sexualität als Medium einsetzten, um Menschen mit dem Göttlichen in Verbindung zu bringen. Heute gilt diese Arbeit als Prostitution, Frauen wie ich gelten als Nutten...“

Wolfhard Wüster, Sozialarbeiter in einer kirchlichen Behinderteneinrichtung in Berlin, klagt darüber, dass seit 2003 in Periodika der kirchlichen Behindertenarbeit „eine Kampagne zur Einführung der Prostitution als ganz normalem Bestandteil pflegerischer/sozial-pädagogischer Berufe“ geführt werde. Er selbst habe die größten Schwierigkeiten bekommen, weil er sich weigerte, seinen Schutzbefohlenen neutral (und letztlich positiv) die Vor- und Nachteile der Dienste von Prostituierten zu erläutern. Dies habe ihn umso mehr befremdet, als einige von ihnen in Paarbeziehungen lebten oder sogar Familie hätten. Es würden in diesem Bereich inzwischen regelrechte Werbefilme („Die Heide ruft“) eingesetzt. Wenn nicht der Kirche selbst, so gehe es jedenfalls ihren „Geschäftspartnern“ offenkundig ums Geschäft, denn in der kirchlichen Behindertenarbeit würden Milliarden umgesetzt. Bedrückend findet Wüster die fehlende breite Diskussion der Problematik: „Die überwiegende Mehrheit der Kirchenmitglieder weiß nicht, was sich da tut. Die Spendenbeträge für die Diakonie sind nicht unerheblich. Die Spender wissen nicht, dass sie unter anderem für die Propagierung der Prostitution spenden.“ Wüster warnt vor Rückwirkungen etwa auf die kirchliche Arbeit mit lernbehinderten Jugendlichen. Sein Fazit: „Die kirchliche Diakonie öffnet die Büchse der Pandora.“              Konrad Badenheuer

Foto: Auf Abwegen: Evangelische Behindertenarbeit - quo vadis?


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