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13.02.10 / Der erste Minister der Vertriebenen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-10 vom 13. Februar 2010

Der erste Minister der Vertriebenen

Hans Lukaschek war in Bundeskanzler Konrad Adenauers erstem Kabinett für die Angelegenheiten der Vertriebenen zuständig, zu denen er selber gehörte. Vor 125 Jahren kam der Schlesier als Sohn eines Schulrektors in Breslau zur Welt. Nach einem rechts- und staats- sowie volkswirtschaftlichem Studium ging Lukaschek in die öffentliche Verwaltung, wechselte aber schon bald in die Kommunalpolitik. Der Katholik engagierte sich politisch im Zentrum. Als dessen Kandidat wurde Lukaschek 1916 Bürgermeister von Rybnik und 1919 kurz Landrat des gleichnamigen Kreises.

Noch im selben Jahr gab er das Landratsamt wieder auf, um dem Wunsch seiner Partei folgend, den Abstimmungskampf der deutschen Seite beim Volksentscheid von 1921 um die Staatszugehörigkeit Oberschlesiens zu leiten. Nach der Abstimmung vertrat er dann ab 1922 das Reich in der Gemischten Kommission für Oberschlesien. Lukaschek hatte sich mit seiner erfolgreichen „Abstimmungspropaganda“ für höhere Aufgaben empfohlen. 1927 wurde er Oberbürgermeister des oberschlesischen Hindenburg und 1929 dann Oberpräsident von Oberschlesien und Regierungspräsident von Oppeln.

Nach ihrer „Machtergreifung“ versetzten die Nationalsozialisten den bekanntermaßen NS-kritischen und judenfreundlichen Zentrumsmann noch im selben Jahr in den Ruhestand. Die folgenden Jahre verdiente Lukaschek als Anwalt in Breslau sein Geld. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 wurde er verhaftet, aber vom Volksgerichtshof freigesprochen.

Nach dem Krieg ging der Schlesier wie viele seiner Landsleute nach Thüringen. Dort übernahm er im Kabinett Rudolf Pauls das Ressort Land- und Forstwirtschaft, wurde wegen seiner Ablehnung der Bodenreform jedoch entlassen und flüchtete in den Westen Berlins, wo er wie in der NS-Zeit wieder als Anwalt tätig wurde. Nach Zwischenstationen als Richter in Königstein im Taunus und Köln übernahm er 1949 die Präsidentschaft für das „Hauptamt für Soforthilfe“, das den Lastenausgleich für Vertriebene und Kriegsgeschädigte durchführen sollte. Damit war er prädestiniert, nach der ersten Bundestagswahl das entsprechende Ressort in der Bundesregierung zu übernehmen.

In Lukascheks Amtszeit fallen das Soforthilfe-, das Flüchtlingssiedlungs-, das Lastenausgleichs- sowie das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz. Allerdings monierte insbesondere der Bund der vertriebenen Deutschen, ein direkter Vorläufer des BdV,  mangelnde Lobbyarbeit des dezenten Preußen. Als die CDU nach der zweiten Bundestagswahl 1953 mit dem Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten eine Koalition einging, wurde Lukaschek durch Theodor Oberländer vom GB/BHE ersetzt.

Den Rest seines Lebens widmete sich Lukaschek der Tätigkeit als Vorsitzender des katholischen Vertriebenenwerkes, Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes und Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Noch im Jahre seines Ausscheidens aus dem Kabinett war er nach Freiburg am Breisgau umgezogen, wo er vor 50 Jahren, am 26. Januar 1960, einem Herzschlag erlag.         M.R.


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