19.04.2024

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20.03.10 / Durchwachsenes Urteil

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-10 vom 20. März 2010

Durchwachsenes Urteil
von Konrad Badenheuer

In den vergangenen Jahren hat sich das Bundesverfassungsgericht immer wieder als Hüter des im Grundgesetz verbürgten Demonstrationsrechts erwiesen: Auch für abwegige und ge- schmacklose Anliegen darf friedlich demonstriert werden. Um einiges weniger stringent, aber gerade in der letzten Zeit wieder zunehmend klar, hat das Bundesverfassungsgericht sich vor das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gestellt. Auch das verdient Anerkennung, denn die deutschen Gesetze über „Volksverhetzung“ schränken die Meinungsfreiheit schon jetzt stärker ein als ähnliche Gesetze in den meisten anderen Ländern, hinzu kommen überaus rigide Gerichtsurteile.

Karlsruhe hat nun in einer Kammerentscheidung festgestellt, dass ein großes Plakat mit der Aufschrift „Aktion Ausländer-Rück-führung. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ für sich genommen noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt (die PAZ berichtete). Die Verfassungsrichter monierten an den Urteilen der unteren Instanzen, dass sie dem Plakat einen Sinngehalt gegeben hätten, den es aus sich allein heraus nicht habe. Dem Plakat, so die Verfassungsrichter sei „nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden“ sollten; schließlich, so die Verfassungsrichter sinngemäß, könne „Ausländerrückführung“ nicht nur durch unzulässigen Zwang, sondern auch durch Anreize bewirkt werden. Das war ziemlich deutlich: Man darf in Deutschland Menschen also weiterhin nur für dasjenige als „Hetzer“ verurteilen, was sie tatsächlich gesagt haben, nicht aber für das, was man meint, dass sie gemeint haben könnten.

Doch dann folgen Gedanken, die wieder stutzig machen. Klar unterscheidet das Verfassungsgericht zwischen der Pflicht zur Einhaltung der Gesetze, (eine Loyalität, im Wortsinne, die der Rechtsstaat auch erzwingen kann und darf) und der eben nicht geforderten und vom Rechtsstaat auch nicht zu erzwingenden „Werteloyalität“, Zitat: „Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen...“

Letztlich aus diesem Grund ist es also weiterhin erlaubt, „für ein lebenswertes, deutsches Augsburg“ zu demonstrieren. An dieser Stelle wird die ganze Ambivalenz der (in der Schlussfolgerung richtigen) Entscheidung sichtbar. Oder gehört es etwa zu den „grundlegenden Werten“ des Grundgesetzes, das sich laut Präambel einst „das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt“ gegeben hat, dass Deutschland durch Masseneinwanderung ohne wirksame Integration in wenigen Generationen seine nationale Identität verliert?


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