25.04.2024

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10.04.10 / MELDUNGEN

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 14-10 vom 10. April 2010

MELDUNGEN

Qual der Wahl in NRW

Düsseldorf – 25 Parteien können am 9. Mai zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen mit einer Landesliste antreten. Drei Parteien wurde allerdings die Zulassung  vom Landeswahlausschuss verweigert. Wichtigster Grund der Ablehnung: Alle drei schafften es nicht, die geforderten 1000 Unterstützungsunterschriften vorzulegen. Lange zittern mussten die Vertreter des Bundes für Gesamtdeutschland (BGD), Horst Zaborowski (83) und Brigitta Koschany (80), beide aus Schlesien stammend. Bei ihrer Gruppierung gab es Zweifel an der Parteieigenschaft. So viel Gerangel um die 13,5 Millionen Wahlberechtigten in NRW gab es noch nie. Bei der Wahl vor fünf Jahren traten „nur“ 15 Parteien landesweit an. Landeswahlleiterin Helga Block vermutet, dass das nach 2005 geänderte Wahlrecht zum Anstieg der Parteienzahl beiträgt. Denn erstmals können in NRW zwei Stimmen (wie bei der Bundestagswahl) vergeben werden.    S. Schmidtke

 

Das »K-Wort« hat Folgen

Berlin – Von „kriegsähnlichen Zustände“ sprach Verteidigungsminister zu Guttenberg hinsichtlich Afghanistan und zuletzt sogar von „umgangssprachlich Krieg“. Das Zögern der Bundesregierung mit der klaren Benennung der Lage am Hindukusch hatte nicht nur politische Gründe, sondern auch rechtliche. Wäre dort nur ein „Stabilisierungseinsatz“ im Gange, würde für Oberst Klein das deutsche Strafrecht gelten und er hätte womöglich ein Problem. bei einem „nicht-internationalen bewaffneten Konflikt“ gilt das viel weniger rigide humanitäre Völkerrecht beziehungsweise das Völkerstrafrecht. Eine andere Rechtsfolge ist, dass private Unfallversicherungen im Kriegsfall regelmäßig nicht zahlen, Lebensversicherungen leisten nur unter Zusatzbedingungen.      K.B.


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