28.03.2024

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17.04.10 / Der Beifahrer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 15-10 vom 17. April 2010

Konrad Badenheuer:
Der Beifahrer

Vor wenigen Tagen verblüffte Ex-Kanzler Gerhard Schröder die Deutschen mit einer ungewöhnlichen Versicherung an Eides statt. Er sei nicht „Beifahrer der Bischöfin“ Margot Käßmann bei deren Alkoholfahrt gewesen. Damit, so die meisten Zeitungen knapp, seien „Spekulationen beendet“, er sei der Unbekannte gewesen, der die Bischöfin begleitet hatte und dessen Personalien angeblich nicht festgehalten wurden.

Doch die Geschichte ist ein bisschen komplizierter. Vorangegangen war ein längeres Tauziehen zwischen dem Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel und Schröders Anwalt Michael Nesselhauf. Letzterer hatte von Steinhöfel verlangt, er solle endlich aufhören zu behaupten, Schröder habe Käßmann in dieser Nacht begleitet und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschreiben. Doch der dachte gar nicht daran, verbreitete munter weiter, er habe zwei unabhängige Quellen für seine Behauptung. Erst das recht drastische Mittel einer eidesstattlichen Erklärung des Altkanzlers reichte dem zuständigen Gericht aus, die geforderte einstweilige Verfügung zu erlassen. Steinhöfel müsste nun 25000 Euro zahlen, wenn er seine These weiterhin verbreitet, hat aber die Genugtuung, dass das nun indirekt  andere tun, in dem sie über den Vorgang berichten.

Schröder wusste das genau, was den Vorgang, zu dem Käßmann schweigt, erst richtig irritierend macht. Ein gemeinsamer Abend wäre ja nicht ehrenrührig. Und dass Schröder einst mit den selben juristischen Mitteln Berichte stoppen wollte, er färbe seine Haare, beschädigt nur seine eigene Glaubwürdigkeit und nicht die von Frau Käßmann.


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