18.04.2024

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08.05.10 / Lähmende Aufgabenteilung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-10 vom 08. Mai 2010

Lähmende Aufgabenteilung

Das Jahr 2002 ist das Geburtsjahr der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Aufgrund zunehmender Verflechtungen in der Finanzbranche führte die rot-grüne Bundesregierung die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel unter einem Dach zusammen. Bei der Überwachung der Banken arbeitet die Bafin mit der Bundesbank zusammen. Während diese für die laufenden Kontrollen in Form von Auswertung der Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und anderer gesetzlich festgelegter Dokumente zuständig ist, obliegen der Bafin aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Erteilung und Entziehung von Bankenlizenzen oder Abberufung von Geschäftsleitern. Hält beispielsweise ein Institut die Eigenkapitalvorschriften nicht ein, muss die Bafin einschreiten, indem sie direkt in den Geschäftsbetrieb eingreift. Bestünde die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit, dürfte die Bafin sogar die Schließung der Bank anordnen. Obwohl im Rahmen der Finanzkrise bei mehreren deutschen Kreditinstituten ernsthafte Schwierigkeiten bestanden, griff die Bafin nicht zum Äußersten. Staatdessen veranlasste das Finanzministerium, dem die Bafin direkt unterstellt ist, die Ausarbeitung und Umsetzung eines Bankenrettungsplanes.        Bel


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