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19.06.10 / Unerledigte Aufforderung aus Straßburg

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 24-10 vom 19. Juni 2010

Unerledigte Aufforderung aus Straßburg

Nicht nur an die Problematik des deutschen Eigentums in Ostmitteleuropa wagt sich seit Jahren keine deutsche Bundesregierung mehr heran, auch jüdisches Alteigentum wurde und wird nur entschädigt, soweit es im Gebiet der heutigen Bundesrepublik liegt. Die Frage nach der Rückgabe jüdischer Immobilien im Osten (wie etwa das Geburtshaus von Papst Johannes Paul II.) auch nur zu insinuieren, ist im politischen Berlin – aus welchen Gründen auch immer – ein rigoroses Tabu (siehe Seite 8).

Doch nicht nur Medien wie die „Neue Zürcher“ kümmern sich um solche bundesdeutschen Eigenheiten. Auch das Europäische Parlament hat sich bereits in seiner Resolution vom  14. Dezember 1995 mit den offenen Eigentumsfragen befasst und die Reformstaaten im Osten zur Wiedergutmachung aufgefordert. Primär ging es um den Besitz jüdischer Kultusgemeinden, doch die Resolution wurde dann ausgeweitet auf jüdisches Privateigentum sowie weitere Enteignungen der Kriegs- und Nachkriegszeit.

Tatsächlich sind die unterschiedlichen Enteignungen nicht völlig voneinander zu trennen. So mancher Deutsche, der weder in der Selbstwahrnehmung jüdisch war noch den jüdischen Gemeinden als jüdisch galt, wurde von den Nazis als „Halbjude“ enteignet. Umgekehrt wurden insbesondere in der Tschechoslowakei noch nach Kriegsende etlichen jüdischen Holocaust-Überlebenden als „Deutsche“ die Eigentumsrückgabe verweigert. Und die „Preußische Treuhand“, die in deutschen Medien und auch von Politikern oft gedankenlos und geradezu selbstverständlich geschmäht wird, hat im Kreise ihrer Musterkläger auch jüdische Enteignungsopfer.      K.B.


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