28.03.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
26.06.10 / »Geradezu revolutionär« / Gauweiler: Euro-Rettung widerspricht Verträgen und Grundgesetz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 25-10 vom 26. Juni 2010

»Geradezu revolutionär«
Gauweiler: Euro-Rettung widerspricht Verträgen und Grundgesetz

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler betreibt die Verfassungsbeschwerde gegen das „Euro-Rettungsschirm-Gesetz“. Im Gespräch mit Konrad Badenheuer erklärt er seine Initiative.

PAZ: Was sind die wichtigsten verfassungsrechtlichen Einwände gegen das Gesetz?

Peter Gauweiler: Der Euro-Stabilisierungsmechanismus ist mit den rechtlichen Regeln, die im Europarecht (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) die Stabilität der Währung sichern sollen, unvereinbar. Zusammen mit dem bereits beschlossenen Griechenland-Rettungspaket führt dieses neue Euro-„Rettungspaket“ dazu, dass die im Vertrag von Maastricht beschlossene und heute im AEUV geregelte rechtliche Konzeption, welche die Stabilität des Euro garantieren soll, geradezu in ihr Gegenteil verkehrt wird.

Die als Stabilitätsunion konzipierte Währungsunion wird in eine Transferunion umgewandelt. Zu einer solchen Transferunion, in der die Mitgliedstaaten für die Schulden der anderen Mitgliedstaaten aufkommen müssen, hätte es nie eine Zustimmung der Völker der Vertragsstaaten gegeben. Der Bundestag und der Bundesrat haben im Vertrag von Maastricht einer solchen Union ausdrücklich nicht zugestimmt. Der jetzt geplante Mechanismus führt letztlich zu einer geradezu revolutionären Umwälzung der rechtlichen Konzeption der Währungsunion außerhalb eines Vertragsänderungsverfahrens.

PAZ: Ihr Eilantrag in dieser Sache ist von Karlsruhe abgewiesen worden. Was bedeutet das für die Entscheidung in der Hauptsache?

Gauweiler: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss ausdrücklich noch nicht zu der Frage Stellung genommen, ob der Euro-Stabilisierungsmechanismus („Euro-Rettungsschirm“) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung vielmehr allein aufgrund einer sogenannten Folgenabwägung getroffen. Daraus folgt, dass das Bundesverfassungsgericht entgegen der Ansicht der Bundesregierung die Verfassungsbeschwerde weder für offensichtlich unzulässig noch für offensichtlich unbegründet hält.

Die einstweilige Anordnung wurde abgelehnt, weil die Bundesregierung befürchtet hatte, die einstweilige Anordnung könnte zu schwerwiegenden Irritationen an den Finanzmärkten führen, und das Bundesverfassungsgericht diese Einschätzung als „nicht eindeutig widerlegt“ ansah.

PAZ: Könnte Deutschland mit einem Urteil leben, das das Gesetz zwar nicht komplett verwirft, aber strenge Bedingungen für seine Umsetzung stellt?

Gauweiler: Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Verfassungsbeschwerde gegen den „Rettungsschirm“ in der Hauptsache Erfolg haben werden und dass das Bundesverfassungsgericht die eingeleitete Umwandlung der europäischen Währungsunion in eine Haftungs- und Transferunion stoppen wird.


Artikel per E-Mail versenden
  Artikel ausdrucken Probeabo bestellen Registrieren